Candy-Hype – sehr gefährlich

Hypes sind heutzutage sehr rasch gemacht: Ein Influencer mit vielen Followern macht etwas vor, alle anderen machen es nach und feddisch! Ob sinnvoll, gesund oder einfach nur lächerlich – das ist vollkommen gleichgültig. So manches kann auch gesundheitsschädlich oder gar töd-lich sein. Beispielsweise der aktuelle Candy-Hype!

Innerhalb kürzester Zeit wurden über TikTok und Instagram in trendigen Online-Candyshops oder eigens darauf spezialisierten realen Candyshops in Fussgängerzonen zig-millionen von knallbunten, meist extrem scharfen oder sehr sauren Drops verkauft. Zielklientel: Kinder! Tendenz: Stark steigend! Produziert vornehmlich in Japan, China bzw. den USA entsprechen sie keineswegs unseren Lebensmittelbestimmungen. So fehlen die Warnhinweise, daneben ist auch die Zutatenliste nicht leserlich: Gesetzlich gesehen darf die kleinste Schriftgrösse gerade mal 1,2 mm betragen (bezogen auf das kleine x). Ist die Packung kleiner als die Hälfte eine herkömmlichen Postkarte, so darf auch die Schrift kleiner werden – 0,9 mm! Wer kann das ohne Lupe lesen??? Andere sind auf Englisch oder japanisch gehalten, bei vielen v.a. aus den Online-Shops fehlen sie überhaupt. Dort nämlich könnte man lesen, dass Azofarbstoffe ebenso enthalten sind wie bestimmte Haltbarmacher oder eine hohe Konzen-tration an Zitronensäure. Vieles davon ist gesundheitsschädigend.

Betrachten wir uns das doch im Detail:

1,) Azofarbstoffe

Azofarbstoffe beeinträchtigen die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern. Das muss deshalb in der EU unbedingt mit entsprechenden Warnhinweisen versehen werden. Die Farbstoffe E102, E104, E110, E122, E124, E129 etwa stehen im Verdacht, bei Kindern Pseudo-Allergien auszulösen, was zu Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität führen kann. Seit 2010 sind diese Farbstoffe nahezu aus der EU verschwunden – jetzt jedoch wieder aufgetaucht.

2.) Tert-Butylhydrochinon/TBHQ (E319)

ZBHQ ist ein Antioxidationsmittel. Es steht im Verdacht, das Immun-system nachhaltig zu beeinträchtigen und Krebs auszulösen. Für Säuglings- und Folgenahrung ist es in der EU verboten.

3.) Butylhydroxytoluol/BHT (E321)

BHT kann in grossen Mengen zur Blausucht und damit zum Erstickungs-tod führen. Auch kann es den Hormonhaushalt stören. Deshalb ist es ebenso in Säuglings-und Folgenahrung verboten.

4.) Zitronensäure (E330)

Der enorme Säuregehalt greift den Zahnschmelz der Milchzähne an. Daneben können bei Sprays auch die Haut, vor allem aber die Augen stark gereizt werden. Anstelle der Zitronensäure verwenden manche Anbieter auch Apfel- oder Milchsäure bzw. Fumarsäure.

5.) Zucker

Die meisten solcher Produkte enthalten ein Übermaß an Zucker. Gerade on solchen Zeiten, als die Politik den Zuckerverbrauch einschränken will, knallt ein solcher Hype aber sowas von rein. Zucker ist nicht nur für Übergewicht bis hin zu Adipositas verantwortlich, sondern kann auch zu Insulin-Problemen und somit Diabetes Typ 2 führen.

Durch die Gefriertrocknung der Süssigkeiten wurde Wasser entzogen. Dadurch verstärkt sich der Geschmack. Daneben schmecken sie leicht und knusprig. Die bekanntesten Marken hierzulande sind wohl Munch Punch, Noomz und Chaos Candy. Leider springen auch die wirklich grossen Süssigkeiten-Hersteller auf den fahrenden Zug auf. Es ist also erneut ein massiver Angriff auf das Taschengeld und Gesundheit der Kiddies!

Sehr bedenklich auch das Marketing-Konzept: Die Kleinen werden u.a. aufgefordert, an einer Challenge teilzunehmen. Der mit den meisten Likes gewinnt. Der wohl bekannteste Wettbewerb, die „Hot Chip-Challenge“ endete für viele Teilnehmer im Krankenhaus. Eine andere Werbemassnahme bilden die sog. „Boxing-Videos“: Grossbesteller werden mit einem eigenen Video mit Namensnennung belohnt. In den Social Medias erhalten derartige Filme meist eine hohe Click-Zahl. Apropos – Influencer heissen in diesem Bereich „Candyfluencer“! Sie haben immens viele Follower. Dabei stellen sie in ihren Filmchen Kindern Aufgaben – welches diese löst, wird mit Süssigkeuten belohnt. Das jüngste in einem Werbevideo gezeigte Kind war gerade mal vier Jahre alt! Verbraucher-schutzorganisationen wie etwa Foodwatch fordern deshalb das Ende der Aussenwerbung und der Vermarktung über die Social Medias für Kinder bzw. eine bessere Überwachung von Online-Shops.

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