Wohnst Du noch – oder smartest Du schon?

Die Kaffeemaschine, die ihre überlebensnotwendige Arbeit beginnt, sobald der Wecker losgeht; die elektrische Zahnbürste, die Dir befiehlt, nicht so hart ranzugehen; die Fussbodenheizung, die sich kurz vor Feier-abend noch am Arbeitsplatz hochfahren lässt oder auch der Fernseher, mit dem ich meine Mails downloaden und die Zeitung über das Online-Abo lesen kann. Das Leben kann so schön und dennoch einfach sein!

Wenn da nicht…!

Es war vor ein paar Jahren, als sich mein Nachbar einen neuen Fernseher angeschafft hatte. Voller Stolz präsentierte er mir das Mordstrumm, das fast ein Viertel einer Wohnzimmerwand auskleidete. Ein paar Knopfdrücke auf der Fernbedienung und schon liefen meine Radio-Backseller, die ich auf YouTube reingestellt habe. Wow – ein Smart-TV! Ich hatte schon viel über diese Dinger gelesen – doch nicht nur Gutes! Deshalb fragte ich ihn, ob es ihn denn nicht störe, wenn er im Wohnzimmer gerade mit seiner Freundin zugange wäre und der eine oder andere dabei zuschaue?! Sein Blick verriet mir, dass er diesem Gedanken wohl noch nicht nachge-gangen war.

Tatsächlich hiess es damals schon, dass etwa Samsung Daten zum TV-Konsum sammle und weitergebe. Auch angesteckte Speichermedien wie USB-Sticks oder externe Festplatten würden gescannt. Viele unter Ihnen werden sich nun denken: Und? Ist ohnedies nichts wichtiges drauf! Nun ja, wie man’s wohl nimmt. Online-Banking, Nacktfotos von der Frau, E-Mail-Verkehr mit dem Finanzamt oder der Krankenkasse, …! Sensible Daten, die ausreichen, einen Cyber-Klon zu erstellen und damit dreckige Geschäfte zu machen. Doch – das ist noch lange nicht alles. Erst im Sep-tember dieses Jahres geriet LG ins Gerede: Die TV-Besitzer würden auch im Standby-Modus des Gerätes abgehört, das Heimnetzwerk gescannt und durch ACR die Sehgewohnheiten weitergeleitet. Das Unternehmen äusserte sich sehr rasch zu diesen Vorwürfen.

  • Im Standby-Modus warte das Gerät auf das Aktivierungswort „Hi LG“. Hierfür müsse allerdings die Fernfeld-Spracherkennung in den Einstel-lungen explizit eingeschaltet werden. Die Audio-Verarbeitung geschehe inzwischen nur auf dem Gerät lokal und werde rasch wieder gelöscht. Kritiker allerdings meinen, dass die Daten gesammelt und bei Online-Verbindung weitergegeben werden.
  • Das Scannen des lokalen Netzwerkes gehöre zum Smart Home dazu und sichere eine reibungslose Vernetzung. Jep – doch werden dabei oftmals auch die Smartphones der Besitzer gescannt!
  • Automatic Content Recognition (ACR) – der automatischen Inhalts-erkennung muss im Vorfeld zugestimmt werden. Sie sei notwendig, damit dem Anwender maßgeschneiderte Inhalte wie personalisierte Empfeh-lungen oder Werbung ausgespielt werden könne.

Nur ein kurzer Auszug aus dem Statement des Anbieters. Experten jedoch raten dazu, bei Unterhaltungselektronik alle nicht benötigte oder gewollte Funktionen zu deaktivieren und bestenfalls den Smart-TV über ein Drittgerät wie einen Mini-PC laufen zu lassen. Hier können etwa Firewalls und Sicherheits-Software installiert sein. Denn – ein grosses Problem habe ich hier noch gar nicht angeführt: Hacker können sich ohne weiteres einloggen, all das bereits Angeführte für sich nutzen, Sie mit den Daten erpressen oder die Rechenleistung des Gerätes für sich nutzen. So hat beispielsweise Samsung Smart-TV-Apps mit Proxy-Funk-tion entfernt (Stichwort: Residential Proxies). So machten vermeintlich harmlose Spiele wie Pac-Man den Fluss fremden Datenverkehrs über das Gerät möglich. Dadurch könnte Ihr Haushalt etwa auch zum Daten-knotenpunkt für Programme wie Tor werden, einem jener Browser, die den Eintritt ins Darknet ermöglichen. Oder dem Schürfen von Bitcoins. Hiermit werden sie zum Beteiligten nicht immer ganz sauberer Geschäfte und geraten schliesslich ungewollt ins Fadenkreuz von Zielfahndern.

Übrigens – auch Smartspeaker wie Alexa, Amazon Echo, Sonos und all den anderen werden über die Sprachkennung gesteuert. Diese Geräte befinden sich ständig im Standby und leiten Audiodaten weiter. Inwiefern diese genutzt werden – darüber streiten sich nach wie vor die Geister!

Doch ist es nicht nur die Unterhaltungselektronik, die sie ausspioniert.

Anfang Oktober dieses Jahres wurde bekannt, dass ein IT-Experte aus Zufall im Netzwerk seiner Eltern eine Kaffeemaschine des Herstellers Keuring entdeckte, die fast den WLAN-Router knackte. Innerhalb von nur 10 Tagen hatte diese nicht weniger als 1 TB an Daten hochgeladen. Das meint zumindest der IT-Spezialist mit dem Nickname NOMAD am 6. Oktober auf X. Die Analyse des Datentraffics ergab dann allerdings, dass ein Grossteil des Verkehrs das heimische Netzwerk nicht verlassen hatte. Einiges wurde Jedoch an den Hersteller weitergeleitet. Stellt sich die Frage: Wird der Kaffee besser, je mehr Daten gesammelt wurden? Ja – tatsächlich behauptet dies der Hersteller: Die Kaffeemaschine benötige die Internetverbindung um „Brührezepte für bestimmte Kaffee-mischungen“ aus einer Online-Datenbank hochzuladen! Sachen gibt’s!

2024 nahm die britische Verbraucherschutzorganisation „Which“ Smart-watches, Fernseher und Heissluftfritteusen ins Visier! Ja – richtig gelesen: Auch Heissluftfritteusen! Ergebnis: Die Geräte der Hersteller Xiaomi, Aigostar und Cosori leiteten die meisten Daten weiter: Standort, Audio-daten des Handies, bei Aigostar auch Geschlecht und Geburtsdatum des Besitzers um ein Benutzerkonto anzulegen. Xiaomi war ausserdem mit Trackern von Facebook, dem Werbenetzwerk Pangle von TikTok und dem chinesischen Technologiekonzern Tencent verknüpft.

Die deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im selben Jahr davor gewarnt, dass smarte Haushaltsgeräte wie etwa Saugroboter, Brillen oder gar Türklingeln für Spionagezwecke missbraucht werden können. Übrigens sind in Deutschland und Österreich Produkte grundsätzlich verboten, die unbemerkt Aufnahmen machen und diese über WLAN oder Bluetooth weitergeben. So auch die erwähnten Brillen, Kameras in Lampen, Rasierapparaten oder Haustier-Futterautomaten, auch Mikro-phone in Halsketten.

Bereits im Jahr 2020 berichtete das ARD-TV-Magazin „Kontraste“ von der Datenkralle Tesla. Die E-Automarke von Elon Musk ist ausgelegt, später autonom zu fahren. Deshalb sind diese Fahrzeuge mit einer Unzahl an Sensoren und Kameras ausgestattet. Sie sammeln andauernd Daten, die für ein solches autonome Fahren unbedingt vonnöten sind. Allerdings nicht dringenlicherweise auf den Servern des Unternehmens gespeichert werden müssten. Tesla selbst betont, dass diese erhobenen Daten nur im „Falle eines Unfalls oder ähnlichen Sicherheitsvorfalls“ gespeichert würden. Ein Gutachten des „Netzwerks Datenschutzexpertise“ kam zu dem Schluss, dass sich damit Tesla nicht an EU-Vorgaben halte. Auch das ZDF-Magazin „Frontal“ zeigte auf, dass die Tesla-Autos rund um die Uhr Video- und Fahrdaten weiterleiten. Anlass dafür waren zwei Unfälle. Beim ersten nahm ein Tesla-Lenker einem Motorradfahrer den Vorrang, beim anderen landete das Fahrzeug an einem Ampelmasten, nachdem der Lenker mit 120 Sachen durch die Berliner Innenstadt bretterte. Der Lenker beging Fahrerflucht. In beiden Fällen wurden Videodaten angefordert. Der Konzern lieferte jedoch weitaus mehr: Gaspedalposition, Bremsverhalten, Türöffnungen und -schliessungen – ja auch Videomaterial des Täters vor dem Einsteigen bis zur Bergung des Unfallfahrzeugs. Dadurch konnte er ausfindig gemacht werden. Hierzu meinen Experten, dass man davon ausgehen würde, dass eine Datenaufzeichnung rund 15 vor und 10 Sekunden nach dem Unfall geschehen sollte. Somit müsse also bei Tesla davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug ständig Daten weiterleite – auch ohne Unfallgeschehen.

Die Aufzählung liesse sich nun noch beliebig weiterführen. Das würde jedoch den Umfang des heutigen Blogs sprengen. Zum Schluss deshalb noch ein paar Tipps, die Sie sich beim Ankauf von smarten Haushalts-geräten zu Herzen nehmen sollten:

  • Bei funktionierenden Kameras und Mikrophonen muss jede Aufnahme klar gekennzeichnet sein. Ohne diese Hinweise ist das Gerät zumeist illegal
  • Auf Aufnahmen darf nicht von aussen zugegriffen werden können
  • Deaktivieren Sie smarte Funktionen, die für den Betrieb des Gerätes nicht unbedingt vonnöten sind
  • Der Händler muss Sicherheitsupdates über den gesamten Lebenszyklus des Produkts garantieren
  • Stimmen Sie nicht irgendwelchen kleingedruckten Gebrauchs-anweisungen und Vertragsbestimmungen zu ohne sie vorher genau durchgelesen zu haben
  • Achten Sie auf Ihre Privatsphäre, auch wenn für Sie im ersten Moment vielleicht unbedeutend

Zu letzterem Punkt: Schon im Jahre 2024 warnte das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz vor Cyberattacken aus China, die es auf Privat-haushalte abgesehen hätten!

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