Archive for Mai, 2024

Europa wählt – “Nutze Deine Stimme, sonst entscheiden andere für Dich!“

Soweit der Slogan des Europaparlaments zur diesjährigen EU-Wahl zwischen dem 06. und 09. Juni 2024. Durchaus richtig, liegt doch hierzu-lande traditionell die Wahlbeteiligung bei etwa 35 %. Gesamteuropäisch waren die letzen Wahlen ein Ausreisser: Immerhin gingen 2019 über 50 % der Wahlberechtigten europaweit zur Urne – soviel wie seit 20 Jahren nicht mehr. Wer also nicht wählen geht, hat seine Chance vertan, etwas verändern zu wollen und auch zu können! Zur Erklärung: Je niedriger die Wahlquote ist, desto mehr kommt dies den linken und rechten Rändern des politischen Spektrums zugute, die ihre Wähler zu mobilisieren wissen und ihr Wahlprogramm bzw. ihre Gesinnung danach gnadenlos umzu-setzen wissen. Da helfen dann auch keine Demonstrationen mehr – das haben die nationalen Wahlen in vielen der 27 Mitgliedsstaaten der EU bereits mehrfach aufgezeigt. Auch Protestwählen ist insofern sinnlos, sitzen doch dann einzelne Abgeordnete im Europaparlament, die ohne Zugehörigkeit zu einem der Blöcke/Bündnisse nichts ausrichten können. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 23 Abgeordnete vonnöten, in welcher jeweils wenigstens ein Viertel der Mitgliedsstaaten vertreten sein müssen. Einzelne Abgeordnete zählen somit als fraktionslos – sie können sich Entscheidungen nur anschliessen oder dagegen voten. Deshalb ist es auch wichtig, sich die Programme der wahlwerbenden Parteien im Vorfeld anzuschauen und mitzubestimmen, wie sich das Europa in den nächsten fünf Jahren der kommenden Legislaturperiode entwickeln wird. In diesem Blog möchte ich deshalb die Aufgaben des EU-Parlaments vorstellen und einen Einblick in die Vorgänge in Brüssel und Strassburg gewähren.

Das EU-Parlament ist das offizielle Parlament der Europäischen Union (Art. 14 EU-Vertrag). Stammsitz ist Strassburg. Bisher zählte es 705 Abgeordnete, heuer kommen 15 neue dazu. Die Zahl der Abgeordneten wird proportional zur Einwohnerzahl jedes Mitgliedsstaates errechnet – Deutschland (als grösstes Mitgliedsland) verfügt etwa über 96, Österreich über 19 Volksvertreter. Sie werden direkt gewählt – übrigens die einzige Möglichkeit für Herrn Müller und Frau Warlitschek direkt eingreifen zu können. Die ersten Direktwahlen fanden erst 1979 statt, obgleich das EU-Parlament schon seit 1952 (damals noch als „Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“) bestand. Alle anderen Organe werden nur indirekt gewählt! So auch die Präsi-dentschaft, die bei der konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments durch die Abgeordneten heuer im Juli bestimmt wird. Derzeitige Präsi-dentin ist Roberta Metsola aus Malta. Wie in den meisten nationalen Parlamenten erfolgt ein Grossteil der Arbeit in den 27 Ausschüssen – während der Plenarsitzungen wird nurmehr entschieden. Zwar gibt es im EP keinen Fraktionszwang – allerdings voten die meisten entsprechend der Vorgabe der Fraktion. Soll heissen, dass sich die Abgeordneten nach der Meinung des Blocks entscheiden, dem sie angehören.

Diese Blöcke sind:

  • Fraktion der Europäischen Volkspartei/Christdemokraten (EVP)
  • Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten
  • Renew Europe Group
  • Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz (EFA)
  • Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
  • Fraktion Identität und Demokratie (ID)
  • Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL)

Die Webseiten sind im Anschluss an den Blog angeführt – dort finden Sie zumeist auch das Wahlprogramm der Fraktionen. Die deutsche AfD gehörte zuletzt der Fraktion ID an, wurde von dieser jedoch ausge-schlossen und muss sich nun einen neuen Bündnispartner suchen, ansonsten sitzen die gewählten Abgeordneten als Fraktionslose im Parla-ment.

Am Beispiel Deutschlands:

.) CDU/CSU 30 Abgeordnete – Spitzenkandidaten Ursula von der Leyen/Manfred Weber

.) Bündnis 90/Die Grünen 25 Abgeordnete – Spitzenkandidatin Terry Reintke

.) SPD 16 Abgeordnete – Spitzenkandidatin Katarina Barley

.) AfD 9 Abgeordnete – Spitzenkandidat Maximilian Krah

.) Die Linke 5 Abgeordnete – Spitzenkandidaten Karola Rackete und Martin Schirdewan

.) FDP 2 Abgeordnete – Spitzenkandidat Marie-Agnes Strack-Zimmer-mann

.) Freie Wähler 2 Abgeordnete – Spitzenkandidat Christine Singer

.) Fraktionslos 3 Abgeordnete

Die FDP und Die Freien Wähler gehören der Fraktion „Renew Europe“ an, die AfD bislang der ID! Alle anderen Spitzenkandidaten, wie etwa Fabio De Masi und Thomas Geisel (Bündnis Sahra Wagenknecht) oder Manuela Ripa (Ökologisch-Demokratische Partei) waren möglicherweise bereits als Abgeordnete anderer Parteien vertreten, kandidieren heuer aber erstmals für ihre neue Partei.

In Österreich:

.) ÖVP 7 Abgeordnete – Spitzenkandidat Reinhold Lopatka

.) SPÖ 5 Abgeordnete – Spitzenkandidat Andreas Schieder

.) FPÖ 3 Abgeordnete – Spitzenkandidat Harald Vilimsky

.) Grüne 3 Abgeordnete – Spitzenkandidatin Lena Schilling

.) NEOs 1 Abgeordneter – Spitzenkandidat Helmut Brandstätter

Die beiden anderen Spitzenkandidaten Günther Hopfgartner (KPÖ) und Maria Hubmer-Mogg (DNA) sind mit ihren Parteien bislang nicht vertreten gewesen. Die FPÖ gehört zur ID, der NEOs-Vertreter zur Renew.

Die drei zentralen Aufgaben des Europäischen Parlaments sind rasch erklärt:

  • Gesetzgebung Die Vorschläge der EU-Kommission für neue Gesetze werden gemeinsam mit den jeweiligen Fachministern (Rat der EU) verabschiedet. Letztes Beispiel, wie das Parlament gegen die Kommission entscheiden kann, war das Lieferkettengesetz. Die Prüfung solcher Gesetzesvorschläge und auch die Diskussion darüber erfolgt zumeist in den Ausschüssen.
  • Kontrolle der EU-Organe
  • EU-Haushalt Der Haushalt wird gemeinsam mit den Fachministern (Rat der EU) aufgestellt – Ausgaben für die unterschiedlichen Politik-Bereiche werden ebenfalls hier entschieden. Zuletzt etwa auch +ber die 50 Milliarden Euro, welche die Ukraine als Hilfeleistung erhalten soll.

Ausserdem entscheidet das EU-Parlament mit über die Aufnahme neuer möglicher Mitgliedsstaaten und wählt auf Vorschlag der Kommission auch den Präsidenten der Kommission. Zudem muss jedem einzelnen Kandidaten des Kollegiums der Kommission zugestimmt werden.

Sie sehen also, dass das EU-Parlament durchaus eine Existenz-berechtigung hat und entscheidend zum Erscheinungsbild der EU beiträgt. Nahezu alle Entscheidungen der Kommission, so sinnvoll oder unnütz sie auch sein mögen, sind durch das EP mitentschieden worden.

Deshalb zuletzt meine Bitte:

Gehen Sie am 09. Juni zur Wahl! Ihnen obliegt es, ob Europa auch weiterhin demokratisch frei (Meinungs- und Pressefreiheit, ohne Grenzen), rechtsstaatlich (Gewaltenteilung etwa) und friedlich regiert wird, oder ob die Autokratie wieder Einzug hält, mit Einschränkungen und defacto Abschaffungen, Landesgrenzen, Konflikten der einzelnen Staaten untereinander etc. Dann wäre die gesamte Arbeit unserer Eltern und Grosseltern seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges sinnlos gewesen.

Vielen Dank – von Herzen!

Lesetipps:

.) Das Europäische Parlament. Institution, Vision und Wirklichkeit; D. Dialer, H. Neisser, E. Lichtenberger; University Press 2010

.) Griff nach den Sternen. Die Geschichte der Europäischen Union, Christoph Driessen; Verlag Friedrich Pustet 2024

.) Das Europäische Parlament und seine Funktionen. Eine Erfolgs-geschichte aus der Perspektive von Abgeordneten; Stephan Dreischer; Nomos 2006

.) Kürschners Handbuch Europäisches Parlament, Hrsg.: Andreas Holzapfel; NDV Neue Darmstädter Verlagsanstalt 2019

.) Das Europäische Parlament. Supranationalität, Repräsentation und Legitimation; Andreas Maurer/Dietmar Nickel; Nomos 2005

.) The European Parliament; R. Corbett, F. Jacobs, M. Shackleton; John Harper Publishing 2011

.) Democratic Politics in the European Parliament; S. Hix, A. Noury, G. Roland; Cambridge University Press 2007

Links:

elections.europa.eu/de/

www.europarl.europa.eu/portal/de

the-president.europarl.europa.eu/en/

www.europarl.europa.eu/about-parliament/de/organisation-and-rules/organisation/political-groups

www.europarl.europa.eu/meps/de/home

www.europarl.europa.eu/committees/de/home

www.europarl.europa.eu/delegations/en/home

www.eppgroup.eu/

www.socialistsanddemocrats.eu/de

www.reneweuropegroup.eu/

www.greens-efa.eu/de/

ecrgroup.eu/

de.idgroup.eu/

left.eu/

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Die weissen Tauben werden müde…

“Grand Prix Eurovision de la Chanson” – kaum zu glauben, aber so hiess der Eurovision Song Contest einst wirklich – in grauen Vorzeiten! Generationen von Moderatoren sind schon über diesen Zungenbrecher gestolpert (mich eingeschlossen). Da lob‘ ich mir doch das einfache “Song Contest”!!! Doch: Ist dieser Namenswechsel wirklich nur positiv?

Der “Grand Prix…” wurde 1956 gegründet. Teilnahmeberechtigt sind seither alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Rundfunkunion EBU, einer Vereinigung von hauptsächlich öffentlich-rechtlichen TV- bzw. Rund-funkanstalten, die ein grenzüberschreitendes Übertragungsnetz für Radio- und Fernsehsendungen errichtet haben. Zu den damaligen Zeiten war die Übertragung via Satellit noch Zukunftsmusik – also mussten die Sendungen von Sender zu Sender mittels Richtfunk weitergeleitet werden. Auch der Mittelmeerraum gehört inzwischen zu dieser Eurovision – jedoch ist bislang nur Israel regelmässig an den Start gegangen (und hat ihn auch viermal gewonnen) – der Libanon (2005) und Tunesien (1977) haben ihren Teilnahme-Antrag kurz zuvor wieder zurückgezogen. Vatikanstadt hat als einziges europäisches Mitglied der EBU noch nie am Wettbewerb teilgenommen – schade eigentlich. Das Fürstentum Liechten-stein übrigens hatte sich eine solche Mitgliedschaft schon mal durch den Kopf bzw. den Medienausschuss des Landes gehen lassen, dann jedoch abgelehnt.

Seit 1996 gibt es vier Fix-Setzungen für das Finale. Dies sind jene Staaten, die den grössten Batzen am Etat der EBU beisteuern: Deutsch-land, Frankreich, Grossbritannien und Spanien – etwas später stiess auch Italien in diese Gruppe vor – also erstmals fünf. Dies wurde deshalb eingerichtet, da der deutsche Beitrag 1996 nach einer internen Jury-Entscheidung nicht an den Start gehen konnte. Man wollte damit die finanzstarken Länder nicht für längere Dauer verlieren, da sie ja auch auf die Idee kommen könnten, ihre Beiträge zu senken!

Soweit so gut zur einen Seite der Medaille! Die andere Seite betrifft die zweite Hälfte des Namens: “…de la Chanson”. Die Sprache der Eurovision war einst französisch. Deshalb auch nicht verwunderlich, dass der Ausdruck “Chanson” verwendet wurde. Interessenshalber habe ich mal gegoogelt und bin auf Wikipedia fündig geworden. Unter Chanson wird ein “im französischen Kulturkreis verwurzeltes, liedhaftes, musikalisches Genre bezeichnet, das durch einen Sänger bzw. eine Sängerin sowie instrumentale Begleitung gekennzeichnet ist!” GRAWUMM – starker Tobak!!!

Haken wir vorerst die instrumentale Begleitung ab: Der EBU fehlt offenbar das Geld um ein Live-Orchester auf die Füsse zu stellen. Irgendwann in grauen Vorzeiten war alles “live” – heutzutage verläuft das Ganze über Halbplayback – somit müssen eigentlich auch nicht mal die Backing Vocals live gesungen werden! Der ehemalige hochangesehene Dirigent (Ausnahme war einst Stefan Raab) steht nicht mehr vor seinen Musikern, sondern legt nurmehr die Karaoke-CD ein!

Zum Liedgut (so benennt man doch das im Kulturkreis verwurzelte…). Mei lieber Schorli – wenn ich da so an die Schockrocker von Lordi aus Finnland denke, die 2006 mit “Hard Rock Hallelujah” gewonnen haben, oder an die Deutschen “Lord of the Lost” 2023 – da wird mir ja Angst und Bange vor einem Urlaub in deutschen oder finnischen Landen, wenn plötzlich beim Waldspaziergang einer dieser Ureinwohner hinter einem Baum hervorspringt…! Und das, obwohl ich bei der Eishockey-WM in Wien die finnischen Fans zu schätzen und lieben lernte!

Andererseits habe ich arge Bedenken zur Ausdruckweise der Deutschen, wenn ich mir Stefan Raabs “Wadde hadde dudde da” aus dem Jahr danach anhöre. Die anglophile Welt beschreibt es als “A kind of mixture of some different German dialects related to the German expression ‚Was hast Du denn da?’” Ich würde eher sagen, dass hier einige der ansonsten so wichtigen Lautverschiebungen voll in die Hose gegangen sind! Ähm – Österreich! Ich kann es mit absoluter Bestimmtheit zurückweisen, dass Alf Poier, der mit seinen Auftritten 2003 und 2005 die Alpenrepublik gleich zweimal vertreten hat, tief mit dem kulturellen Volksgut verwurzelt ist. Ausnahmen bestätigen natürlich immer die Regel (beim Einkaufs-wagerl-Fahren etwa!!!)! In diesem Falle nämlich muss ein Erwachsener daran zweifeln, dass der Zustand der Adoleszenz jemals mit Erfolg abgeschlossen wurde!

Doch sicher – damals hiess der “Grand Prix Eurovision de la Chanson” ja bereits “Song Contest”! Vorbei die Zeiten der Exklusivität – die Veranstaltung versinkt seither immer mehr im Morast des Alltäglichen! Grosse Siegertitel wurden in der Vergangenheit hervorgebracht: Lyss Assia mit “Refrain”, Sandie Shaw mit “Puppet on a string”, Abba mit “Waterloo”, Brotherhood of Man mit “Save your kisses for me” und nicht zuletzt auch Nicole für Deutschland mit “Ein bisschen Frieden” oder Udo Jürgens für Österreich mit “Merci Cherie”. Das sind Gassenhauer, die auch heute noch in den Radiostationen auf und ab gespielt werden. Mal ganz ehrlich: Können Sie mir sagen, wer vor Loreen vor zwei Jahren gewonnen hat? Das ukrainische Kalush Orchestra mit dem Song “Stefania” – ok, vielleicht haben Sie’s noch gewusst, doch 2021? Da sind selbst Menschen sprachlos, die tagtäglich mit Musik zu tun haben!

Mit der Wandlung vom “Grand Prix Eurovision de la Chanson” zum “Eurovision Song Contest” hielt auch die Popmusik Einzug. Dadurch bekam die populäre Musikszene eine weitere Möglichkeit, ihre Fliess-bandarbeit im Lichte der Scheinwerfer auszeichnen zu lassen. Neben den World Music Awards, den MTV-Europe Music Awards, den Brit-, den Swiss-, den German- und den Austrian Music Awards (um nur einige zu nennen), durchaus etwas Exklusives, oder was meinen Sie! Kein Hahn kräht inzwischen mehr nach dem Song Contest! Untermauert wird diese meine These etwa durch die Zuschauerquote bei “Ich will zum ESC” – einer Casting-Show mit fünf Folgen und dem Finale im NDR: 0,37 Mio – WOW! Ein Marktanteil von 1,9 % – bei den 14-49-jährigen gar nur 1,3 %. Dabei waren mit Rea Garvey und Conchita Wurst zwei selbst durchaus erfolgreiche Sänger als Coaches am Start. Oder bei Stefan Raabs “Unser Song für Deutschland” im Jahre 2011. Bei einer Quote von nur 1,8 Mio würde so mancher TV-Sender die Show sofort absetzen! Lena sollte mit aller Macht für die Titelverteidigung zum Heimspiel einlaufen! War es nicht jener Raab, der sich immer wieder über die Vormachtstellung des Duos Ralph Siegel/Bernd Meinunger beim “Grand Prix…” beschwert hat? Nun sagt derselbe Raab, dass es sich gezieme, dass der Sieger/die Siegerin des letzten Jahres den Titel verteidigen soll! Ist ja im Sport auch nicht anders. Und ganz Deutschland nickt – zustimmend! Lena schaffte es (naa no net!) mit dem Titel “Taken by a Stranger” wurde sie in Düsseldorf schliesslich nur Zehnte. Somit gelang eine erfolgreiche Titelverteidigung nur dem Iren Johnny Logan und der Schwedin Loreen! Allerdings beide um Jahre versetzt: Logan 1980 und 1987 bzw. 1992 als Komponist, Loreen 2012 und 2023.

Zurück zu Lena Meyer-Landrut: Die Nachfolgesongs zu “Satellite” liefen alle irgendwie nicht so, wie sie sollten. Tausende Karten für ihre Tour mussten verschenkt werden. Die neue CD “Loyal to myself” (seit vier Jahren wieder ein Lebenszeichen) erscheint am 31. Mai des Jahres – die vorab veröffentlichte erste Single-Auskoppelung des Title-Tracks ist nicht wirklich ein „Killer-Song“. Dafür der Ausschnitt in ihrem Kleidchen im Video dazu umso tiefer.

Oder die Österreicherin Conchita Wurst! 2014 gewann sie den ESC! Obgleich mit Dana International bereits 1998 eine Transgender-Frau den Sieg holte, wollte Europa auch 16 Jahre später wohl erneut ein Zeichen setzen, für einen offenen und vielfältig bunten Kontinent. Dass Conchita auch gut singen kann, hat sie schon als Mann (Thomas “Tom” Neuwirth) damals in der Casting-Show des ORF unter Beweis gestellt. Im Mai 2015 erschien das Debüt-Album “Conchita”, das zwar in Österreich Platin holte, sich auch in anderen Ländern recht gut hielt, in manchen allerdings gar nicht gut ankam. “From Vienna with Love” – ihr zweites Studio-Album – jedoch blieb grossteils unbeachtet. Tja – auch bei den Airplays Inter-national zog Conchita den kürzeren gegenüber den damals Zweit-platzierten: The Common Linnets mit “Calm after the storm”! Sehr interessant: Als ich gerade diesen Absatz abgeschlossen hatte, startete in dem von mir gleichzeitig gehörten Radiosender ausgerechnet dieser Song!

Apropos Zweitplatzierte! Unter diesen finden sich teils grosse Namen: 1968 etwa, als Cliff Richard als Rock’n’Roller zum Teenie-Schwarm wurde und wie zuvor die Beatles für viele Ohnmachtsanfälle bei seinen Konzerten verantwortlich zeichnete. Mit seinem auch heute noch gespielten “Congratulations” musste er sich dem Spanier Massiel mit “La, la,la” geschlagen geben – kennt heutzutage niemand mehr. 1972 erreichten die New Seekers mit “Beg, Steal or borrow” nur den zweiten Platz! Auch heute oftmals noch gespielt. Weniger hingegen der Siegertitel “Après toi” von Vicky Leandros. Katja Epstein brillierte 1980 mit “Theater” – ihr Pech: Die Sternstunde von Johnny Logan mit “What’s another Year”!

Zu einem anderen Problem des ESC: Immer öfter greifen die TV-Anstalten auf Werke internationaler Komponisten und Texter zurück. So stammt etwa der Siegertitel Lenas aus der Feder des Duos Julie Frost (USA) und John Gordon (Dänemark), die nicht mal wussten, dass ihr Titel bei einem solchen Award, der etwa Frau Frost gänzlichst unbekannt war, teilnahm (somit sind wir auch wieder bei der Verwurzelung im Kulturkreis! Oh Verzeihung – es ist ja der Song-Contest!!!. Da muss ich mir ernsthaft die Frage stellen: Gibt es in Deutschland denn niemanden adäquates, der die Zuschauer- und Musik-Fachwelt Europas und des Mittelmeerraumes präsentiert und gesagt werden kann: “Das ist das Beste, was wir haben – und nun messt Euch daran!” (Der olle schnöde Mammon ist hier wohl erneut zu wichtig!!!)

Die Alpenrepublik Österreich hat dasselbe Malheur! Hätte zu Zeiten des “Grand Prixs…” ein ehemaliger Slalom-Experte aus Kitzbühel zumindest noch die europäischen Frauenherzen ganz in weiss mit ebensolchen Pelzstiefeln entzückt, so hätten wohl die Fachleute weghören müssen. So mancher inzwischen nurmehr Vollplayback singende alpenländische Schlagerbarde trifft den Ton nurmehr mit Hilfe der Studiotechnik. Sicherlich gibt es auch hier Ausnahmen wie etwa Andi Borg oder Lolita (oh pardon – das ist ja auch schon wieder einige Jährchen her). Deshalb muss nun das Popmusik-Fliessband her. Und hier lohnt sich doch der Griff in die Vollen, denn wen juckt’s: In Österreich ist man inzwischen an einen Platz im hinteren Drittel des Starterfeldes gewohnt. Also – zur Retorte! Auch bekannt als “Starmania” (das aus vertragsrechtlichen Gründen in “Die grosse Chance” umgetauft wurde). Keine Frage – die meisten hiervon können singen, wurden jedoch aus markttechnischen Gründen nicht zum Sieger gekürt. Diese dürfen beim Song Contest nicht auftreten, erwartet sich doch die Plattenfirma einen supertollen Verkauf der CDs bzw. noch bessere Download-Zahlen durch die Kiddies. Bei einem Platz “unter ferner liefen” will auch der heimische Konsument eigentlich nichts mehr vom Interpreten wissen – er ist out! Also wird auf Platz zwei oder drei oder… zurückgegriffen. Wenn ich mir vorstelle, dass ein Lukas Plöchl in Lederhosen gekleidet einen Mühlviertler Bauernrap in Malmö präsentieren soll – sorry – hier endet mein Musikgeschmack. Oder Alkbottle melden sich lautstark mit „Wir san do net zum Spass“ in gewohnt dreckiger Rockmanier zu Wort – äh Gesang!

Heuer am Start: Für Deutschland der durch auch die ARD-Seher ermittelte Isaak (“Always on the run”), die Österreicherin Kaleen mit “We will Rave” wurde ohne Zuschauerbeteiligung durch den ORF ermittelt, die Schweiz mit Nemo und “The Code” ist ebenso weiter – dieser war aber auch unter Beteiligung der SRF-Zuseher ausgewählt worden! Egal, wer auch immer Deutschland oder Österreich vertreten wird: Ich mache auch heuer wieder einen riesengrossen Bogen um eine Song-Contest-Fete! Lieber hole ich eine Kiste alter MAD-Heftchen aus dem Keller und ziehe mir diese die drei bis vier Stunden lang rein! Mit Musik nämlich, haben in den letzten Jahren sehr viele der Teilnehmer-Nummern nichts mehr zu tun gehabt – Ausnahmen wie Loreen bestätigen die Regel. Und dann will man es sich ja auch mit dem Nachbarn nicht verscherzen, also gehen die Twelve Points an den angrenzenden Staat, auch wenn der Beitrag unter aller Kritik war. Dies betreiben per anno vornehmlich die Staaten des ehemaligen Ostblocks in Perfektion! Obgleich heuer viele fehlen – das wird man wohl merken: Russland und Belarus, Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Ungarn (seit 2019), …!

Nach einem kurzen Schnelldurchlauf musste ich zudem feststellen, dass es auch im Jahr 2024 zu einer Freak-Show kommen wird, bei der (unter Bedachtnahme des Kulturkreises) manches Mal durchaus von einer “musikalischen Flatulenz” gesprochen werden kann, obgleich auch hier sehr viel Potenzial vorhanden wäre. Aussergewöhnlich: Schweden liess dieses Jahr mit “Pedestal” von Aiko zu wünschen übrig, auch Irland lieferte mit “Doomsday Blue” von Bambie Thug etwas undefinierbares ab. Grossbritannien – nun – sie haben schon besseres geliefert als Olly Alexander mit “Dizzy”, wie auch Italien mit Angelina Mango und “La noia”! Auch bei Spanien wird bei Nebulossa und “Zorra” der Griff in den Schritt der beiden – sagen wir mal so – eigentümlich gekleideten Tänzer nicht ausreichen. Mir durchaus gefallen haben: Sarah Bonnici mit “Loop” für Malta, Saba mit “Sand” für Dänemark, Eden Golan mit dem Ersatz-Ersatz-Titel (die ersten beiden wurden wegen politischer Andeutungen von der EBU nicht zugelassen) “Hurricane” für Israel, Teya Doran für Serbien mit “Ramonda”. Das grösste musikalische Event Europas, bei dem die Musik immer mehr in den Hintergrund geschoben wird!

Nein, dafür ist mir meine Zeit ganz eindeutig zu schade, denn Lachen kann ich beim Lesen der MAD-Heftchen herzlicher und befreiender!!!

PS: Wünsche trotzdem den Startern (wem auch immer – mir wurscht!!!) alles Gute!!!

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Aus zehn mach eins – NEIN!!!

Es scheint, die allseits bekannte endlose Geschichte zu werden: Die Saat-gut-Verordnung der Europäischen Union! Vorerst letzter Schritt war die Abstimmung im EU-Parlament am 24. April. Dieses lehnte den Entwurf der EU-Kommission abermals ab – insbesondere ging es dabei um die Erleichterung des Patentschutzes und die Lizenzgebühren: Bauern dürfen also auch künftig Saat- und Pflanzengut weitergeben. Ferner wurde der umstrittene Einsatz der „Genschere“ (das gentechnische Verfahren mit Crispr/Cas) abgelehnt. Das hätte in Europa den Markt für gentechnisch veränderte Produkte der Agrarwirtschaft geöffnet. So etwa auch für den aktuellen Patentantrag auf Tomaten, die gegen den „Tomato Brown Rugose Fruit Virus“ („Jordan-Virus“) resistent gemacht werden sollen. Ein durchaus problematischer Fall, da eine solche Resistenz auch durch eine Zufallsänderungen in der normale Züchtung (Mutagenese) erreicht werden könnte, die – sollte der Antrag durchgehen – dann verboten wäre! Kritiker betonen, dass zudem die Folgen der Genschere nicht vorher-sehbar sind. Keine Frage: Aufgrund der Klimaerwärmung und ihrer Folgen benötigt die Landwirtschaft resistentere Pflanzen. Allerdings gab es diese schon, bevor die Industrie in diesem Sektor Einzug hielt. Alte Sorten waren wesentlich besser an das Klima angepasst als die heutigen „neuen“ Sorten mit Ursprung im Züchtungs-Glashaus bzw. Labor. Dazu mehr etwas später.

Ich habe bereits mehrfach über diese versuchte Umkrempelung der euro-päischen Landwirtschaft berichtet. V.a. als der durch Bayer später über-nommene Monsanto-Konzern dermaßen Druck auf die EU ausübte, so-dass die Mitgliedsstaaten um Haaresbreite einer Katastrophe entgangen sind. Dieser wünschte sich nurmehr den alleinigen Einsatz seines Saat-gutes, alles andere (auch bei dem kleinen Schreber-Gärtner) hätte bei Strafen verboten werden sollen. Keine grossen Änderungen zeigten sich auch in dem durch den aus Südtirol stammenden Sprecher des Land-wirtschaftsausschusses, Herbert Dorfmann, am 16. November 2023 vor-gelegten, angeblich überarbeiteten Entwurf der Kommission. Experten (wie die Arche Noah) sprechen im Grossen und Ganzen nur von technischen Klarstellungen und verbesserten Definitionen des Entwurfes, der von der Kommission im Juli desselben Jahres vorgelegt wurde. Einzig die Klarstellung, dass die Saatgut-Gesetze nur für kommerzielle Akteure gelten solle, war eine Weiterentwicklung. Die derzeitigen zehn Richtlinien für die „Erzeugung und das Inverkehrbringen von Saatgut“ stammen aus den 1960er-Jahren. Ausgerichtet auf Monokulturen, Kunstdünger und Pestiziden. Selbstverständlich: Das sollte zeitlich angepasst werden – allerdings nicht mit Knebeln durch die Landwirtschafts- (einer der grössten und wichtigsten in der EU), Agro-Chemie- bzw. Saatgutlobby (Euroseeds). Dabei sind Patentschutz und Lizenzgebühren die ausschlag-gebenden Punkte. Eine Monopolisierung auf einige weniger Hersteller hätte fatale Auswirkungen nicht nur auf die Landwirtschaft, sondern auch den gesamten Lebensmittelbereich. Stellt sich also die durchaus berechtigte Frage: Wieso versucht die EU-Kommission immer wieder auf’s neue, derartige Gesetze durchzubringen und weshalb beschränken sich die damit befassten Ausschüsse nur auf unwesentliche Kleinigkeiten? Besonders dreist: In einer Abstimmung des Landwirtschaftsausschusses am 19. März 2024 hat sich dieser zum Erhalt der Vielfalt und deren Verbreitung durch regionale Produzenten ausgesprochen – das steht somit im krassen Gegensatz zur Saatgut-Verordnung der Kommission!

„Die Agrochemie-Lobby ist eine der stärksten in Brüssel. Ihr Vorgehen ist teilweise sehr aggressiv!“

(Nina Katzemich, LobbyControl)

In vielen Spezialistenkreisen spielt die Sortenvielfalt (Bio-Diversität) eine besonders wichtige Rolle in der Landwirtschaft. So ist beispielsweise eine Streuobstwiese weitaus weniger anfällig gegen zu trockenem oder zu nassem Wetter, aber auch den unterschiedlichsten Angreifern, als eine rein nur auf eine Sorte spezialisierte Plantage. So meint etwa der stell-vertretende Direktor der europäischen Dachorganisation für Bio-Nahrung und Bio-Saatgut (IFOAM), Eric Gall:

„Unser Ernährungssystem muss widerstandsfähig sein. Der Beschluss des Parlaments hat das Potential, genetische Vielfalt zu stärken und könnte ein erster Schritt sein sicherzustellen, dass Züchter und Bauern Zugang zu mehr Sortenvielfalt bekommen.“

Weshalb er dezitiert die Bauern erwähnt: Der abgewehrte Entwurf hätte Bauern auch weiterhin ausgeschlossen. Sie hätten alsdann das durch die Agrarindustrie freigegebene Saatgut auch weiter verwenden müssen und eigenes Saatgut nicht verwenden dürfen. Die vorhin bereits ange-sprochene Arche Noah vergab dem zur Abstimmung vorgelegten Entwurf deshalb eine glatte 5 – Nicht genügend, nach österreichischem Noten-system durchgefallen! Wen es interessieren sollte: Bei 41 Enthaltungen gab es 336 Stimmen für die Position des Parlaments und 238 dagegen. Übrigens: Alle österreichische MdEPs votierten mit „Nein“ – ausser die Neos! Nun liegt der Ball bei den Landwirtschaftsministern.

Bevor ich nun im Einzelnen auf einige wenige „Alte Sorten“ zu sprechen komme, möchte ich in diesem Zusammenhang auf eine Online-Petition der Arche Noah zum Erhalt der alten Sorten hinweisen:

https://mitmachen.arche-noah.at/de/hoch-die-gabeln/

Dass Ihre Unterschrift gut aufgehoben ist, zeigt die Liste der Unter-stützer:

  • Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft AbL e.V. (DE)
  • ARCHE NOAH (AT)
  • ASEED – Action for Solidarity Environment Equality and Diversity (NL)
  • Banya Tanya Foundation (HU)
  • BioForum (BE)
  • Biovrt – u skladu s prirodom (HR)
  • Boerenforum (BE)
  • Bond Beter Leefmilieu (BE)
  • Broederlijk Delen (BE)
  • Budafoki Kosár Közösség (HU)
  • CEEweb for Biodiversity (CEE)
  • Demeter Österreich (AT)
  • DIE UMWELTBERATUNG (AT)
  • Dreschflegel e.V. (DE)
  • Fenntartható Térség Foundation (HU)
  • Föreningen Sesam (SE)
  • Fundación Entretantos (ES)
  • Iniciativa Semínkovna (CZ)
  • Interessengemeinschaft Nachbau (DE)
  • Lebende Samen e.V. Darmstadt (DE)
  • Maadjas (EE)
  • Magház Association (HU)
  • Permakultura (CS) (CZ)
  • ProSpecieRara Deutschland (DE)
  • Red de Semillas „Resembrando e Intercambiando“ (ES)
  • Rete Semi Rurali (IT)
  • RMRM – Réseau Meuse-Rhin-Moselle (Greater Region, Benelux)
  • SEED – Som fir d’Erhalen an d’Entwécklung vun der Diversitéit (LU)
  • Slow Food Österreich (AT)
  • Solidagro (BE)
  • Velt (BE)
  • Vitale Rassen (BE)
  • Voedsel Anders (BE)
  • Voedsel Anders Nederland (NL)

Weshalb ist dieses Zeichen so enorm wichtig? Nach der EU-Wahl ent-scheidet das neu zusammengesetzte EU-Parlament darüber, ob es die zuvor getroffene Entscheidung übernehmen soll. Auch die Deutsche Landwirtschaftliche Gesellschaft fordert eine Landwirtschaft mit Bio-Diversität!

.) Linda

Diese festkochende und aromatische Kartoffelsorte sorgte wohl in der ersten Dekade dieses Jahrtausends für den grössten Wirbel. Erstmals zu-gelassen wurde sie 1974 für die Saatzucht Friedrich Böhm. Markt-technisch spielt sie mit einem einstelligen Marktanteil nicht wirklich eine Rolle – allerdings ist sie im Direktvertrieb ab Hof nicht mehr wegzu-denken. Europlant entzog ihr im Jahr 2004 die Zulassung für die gewerbliche Produktion, da sie angeblich zu wenig resistent gegenüber des Kartoffelkrebses und anderer Krankheiten sei. Das aber wollte sich der Biobauer Karsten Ellenberg nicht bieten lassen und beantragte die Wiederzulassung. Auch in Schottland wurde die Zulassung nach EU-Kriterien beantragt. Das deutsche Bundessortenamt entsprach in Juni 2005 dem Antrag und verlängerte die Auslauffrist bis 2007. Europlant hatte allerdings bereits das komplette Saatgut vernichten lassen. Deshalb zog es vor den Verwaltungsgerichtshof. Bauer Ellenberg hatte Linda hingegen aus Schottland importiert und züchtete sie selbst. Inzwischen hatte sich der Freundeskreis „Rettet die Linda“ gegründet – daraus wurde schliesslich die Kampagne „Solidarität mit Linda“. Im Jahr 2007 wurde die Linda zur Kartoffel des Jahres gekürt. Europlant schwenkte ein und produzierte alsdann wieder Saatgut für diese Kartoffel. 2010 erteilte das Bundessortenamt eine erneute Zulassung, die jedoch nicht mehr gebunden war. Soll heissen, dass die Bauern die Kartoffel anbauen konnten, ohne das Saatgut von Europlant zu beziehen bzw. Lizenz-gebühren dafür bezahlen zu müssen. 2020 lief die Zulassung erneut aus. Verkauft wird sie vornehmlich im deutschen Norden! In der öster-reichischen Sortenliste 2024 ist Linda nicht mehr enthalten, in der deutschen „Beschreibenden Sortenliste 2023“ hingegen nach wie vor.

.) Der Riebelmais

Neben den „Käsknöpfle“ ist der „Riebel“ (oder auch „Stopfer“) die Lieb-lingsspeise der westlichsten Österreicher, der Vorarlberger. Es handelt sich dabei um eine Art Griesbrei, der in der Pfanne aufgebacken und zu Milch oder Kaffee gereicht wird. Mais wird im Vorarlberger Rheintal seit etwa der Mitte des 17. Jahrhunderts angebaut. Gegen 1800 hatte er den bis zu diesem Zeitpunkt bestimmenden Dinkel in der Bedeutung über-holt. Immer wieder zu Krisenzeiten erlebte der Riebelmais eine Hochblüte – letztmalig in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Sorte hat einen Ertrag von etwa 3.500 kg pro Hektar – das ist rund ein Drittel moderner Arten. Deshalb hatte es sich wirtschaftlich nicht mehr ausge-zahlt, ihn anzubauen. Allerdings traten in den Jahren 2005 bis 2009 mehrere Interessensgruppen für die Wiederentdeckung dieser speziellen Maisart ein und sammelten Saatgut. Inzwischen baut eine Handvoll Bauern die Sorte aus eigenem, handgezogenen Saatgut wieder an – der Riebelmais erfreut sich immer grösser werdender Beliebtheit. Über die Grenzen Vorarlbergs hinaus ist dieser spezielle Mais in Tortilla Chips, Knusper-Müsli und Riebel-Whiskey erhältlich. Auch in der gehobenen Küche findet er Anwendung als Polenta, Knödel, Saucen, Suppen, Füllungen usw. In der benachbarten Schweiz ist „Ribelmais“ der Hauptbestandteil für die vegetarische Fleischalternative Carna Gallo. Die internationale Stiftung „Slow Food“, die sich für Biodiversität und Nach-haltigkeit in über 60 Ländern dieser Erde einsetzt, hat den Riebelmais als eines von 11 österreichischen Produkten ausgewählt, um auf der sog. „Arche des guten Geschmacks“ allen Widerständen zum Trotz nicht wieder in Vergessenheit zu geraten. Der „Vorarlberger Riebelmais“ ist in der österreichischen Sortenliste 2024 enthalten.

.) Roter Butterhäuptl Leitner

Im Jahr 2009 wurden im Rahmen eines EU-Projektes (Leafy vegetables germasplasm, stimulating use) 15 zu den alten Sorten zählende Salat-sorten ausgesucht. Dabei sollte deren Eignung für den Anbau und die Vermarktung bei direktvermarktenden Betrieben überprüft werden. Vier Bio-Gärtner-Betriebe bauten jeweils fünf Sorten an und verkauften diese in weiterer Folge auf den Bauernmärkten. Ganz vorne dabei war der Rote Butterhäuptl Leitner, eine rot durchgefärbte Sorte mit rot-getupften Herzblättern. Sie eignet sich nur für den Frühjahrs- oder Herbstanbau und hat den riesigen Vorteil, dass nicht alle Köpfe gleichzeitig reif werden. Ein grosser Pluspunkt für Selbstversorger. Dieser Salat wurde aus dem Sortiment genommen, da es zu nur einer kleinen Kopfbildung kommt. Dennoch kam der Rote Butterhäuptl Leitner bei den Kunden dermassen gut an, da er einen durch und durch harmonischen Geschmack mit einem sehr milden und leicht bitterem Aroma aufweist. Die Blätter sind leicht ölig und weich. Er ist gut zu lagern. In Österreich als Sorte vertreten, in Deutschland als Roter Butterhäuptl Maribor eben-falls zu bekommen.

.) Der Pastinak

Der Pastinak (oder auch die Pastinake) ist ein zweijähriger Doldenblütler – er wurde 2011/12 in Deutschland zum Gemüse des Jahres gewählt. Doch war er schon im alten Rom gern gesehen. Während der Pestzeit wurde der Saft des Pastinaks auch als Heilmittel verwendet. Die Ritter des Mittelalters schätzten ihn als Vorläufer der Kartoffel, da er reich an Stärke ist. Diese und auch die Karotten verdrängten ihn schliesslich, obwohl er lange Zeit als Grundnahrungsmittel galt. Nur in den USA, Irland, Grossbritannien („Mashed parsnips“), Frankreich, den Niederlanden und den skandinavischen Ländern hielt seine Beliebtheit durchwegs an. Hierzulande wurde der Pastinak durch die ökologische Landwirtschaft wiederentdeckt. Er kann gebacken, als Gemüse, Cremesuppe, püriert oder gerieben als Salat angerichtet werden. Zudem eignet er sich als Würzpflanze – er schmeckt leicht süsslich-würzig, möglicherweise auch herb. Aufgrund seines sehr niedrigen Nitratgehaltes findet er auch in der Babynahrung Anwendung. Andere Einsatzmöglichkeiten wären als Sirup zum Süssen oder als Wein bzw. Bier zum Trinken. Sein Vorteil gegenüber der Karotte ist, dass er mit höherer Feuchtigkeit auskommt und weitaus krankheitsresistenter ist. Die Wurzeln werden zumeist im Winter geerntet. Der Pastinak wirkt appetitanregend und harntreibend und ist reich an Vitamin C, Kalium, Calcium, Eisen und Ballaststoffen. Ich konnte trotz intensiver Suche die Pastinake weder im Sortensortiment Deutschlands noch in Österreich finden – schade!

.) Der Rheinische Krummstiel

Inzwischen hören wir jedes Frühjahr ein lautes Wehklagen der Obst-bauern: Frost! Aufgrund der relativ milden Winter und der bereits hohen Temperaturen im Frühling treiben die Apfelbäume vorzeitig aus! Gibt es dann – wie heuer – mehrere Frostnächte hintereinander, kann dadurch leicht nahezu die komplette Ernte zerstört werden. Mit der alten Sorte Rheinischer Krummstiel ist dies auszuschliessen. Er ist robust, leicht zu pflegen, schmackhaft und wegen seiner späten Blüte frostsicher. Nur an Lagen mit viel Morgentau kann es zu Mehltau kommen. Die Apfelsorte dürfte aus der Umgebung von Köln/Bonn stammen – erstmals Erwähnung fand er 1828 durch Adrian Diel. Den Gaumen überrascht er mit einem aromatisch, süsswein-säuerlichen, sehr saftigen Geschmack. Die Ernte liegt im Oktober, die Genussreife im Dezember, wobei er bis zum Mai lagerbar ist. Im Verkauf ist er nicht so gerne gesehen, da er alle mög-lichen Formen annehmen kann: Fass- oder eiförmig, plattgedrückt oder in Form einer Kugel, einseitig verdickt, … Das Fruchtfleisch ist zuerst noch grünlich-gelb – es wird mit zunehmender Reife fast weiss. Der Baum gibt sich mit nahezu jedem Boden zufrieden – nur leichte bzw. sandige Böden mag er nicht. Im Garten versteht er sich ausgezeichnet mit dem jedoch anfälligeren, dafür aber sehr gut schmeckenden „Cox Orange“ oder dem „Berner Rosenapfel“ – diese drei Sorten befruchten sich zudem gegenseitig.

Nur fünf Beispiele alter Sorten, die gerne wiederentdeckt werden und auch in der gehobenen Küche zusehends Anwendung finden. Sie sind einfach anzubauen, ausgezeichnet im Geschmack und reich an Nähr-stoffen. Trotzdem wurden viele aufgrund der Industrialisierung der Landwirtschaft durch ertragreichere Hybrid-Züchtungen ersetzt oder weil sie nicht den optischen Wünschen der Kunden entsprachen. Für Selbst-versorger ist der Anbau allerdings sehr empfehlenswert, da sie für eine bunte Abwechslung in dem ansonsten sehr eintönigen kulinarischen Ein-heitsbrei sorgen. Ausserdem entsprechen sie weitaus besser dem heimischen Klima, sind samenfest und benötigen keine chemischen Dünger bzw. Schädlingsbekämpfungsmittel. Und der Gesundheit tun sie ausserdem gutes, da sie meist reich an sekundären Pflanzenstoffen sind, die sie eigentlich vor Fressfeinden oder Mikroorganismen wie Pilze schützen sollen. Beim Menschen wirken sie oftmals entzündungs-hemmend und antioxidativ. Dies bedeutet, dass sie freie Radikale abfangen, die für viele Krankheiten (wie Krebs) verantwortlich sein können. Auch der Blutdruck, das Immunsystem, der Stoffwechsel und der Cholesterinspiegel freuen sich über derartige Bestandteile des Mittags-tisches.

Zuletzt noch ein Wort über die Zulassungsmodalitäten von Saatgut. Der Züchter muss im Registrierungsverfahren aufzeigen, dass sich diese Sorte von anderen unterscheidet, beständig und in sich einheitlich ist. Dies kann am Saatgut selbst nicht aufgezeigt werden. Also muss eine Probezüchtung angestellt werden. Hätte die Erstfassung der Kommis-sions-Saatgutverordnung auch das Europaparlament passiert, hätte sich der Züchter jedoch damit strafbar gemacht, da er nicht registriertes Saatgut für die Züchtung verwendete. Ein Teufelskreis! Alsdann hätte sich jeder Kleingärtner und Züchter kriminalisiert.

Es darf nicht soweit kommen, dass Privatgärtner für ein paar Samenkörnchen eine amtliche Zulassung vorzulegen haben.“

(Ilse Aigner (CSU), ehemalige Bundes -Verbraucherministerin)

Experten und auch Selbstversorger betonen deshalb, dass man die Menschen zwischen der Ägäis und dem Atlantik bzw. der Strasse von Gibraltar und der finnischen Stadt Kemijärvi nicht dazu zwingen darf, einheitliches Saatgut zu verwenden, das die Besonderheiten ihres Landes nicht widerspiegelt. Die Bedeutung der vielen Saatgut-Initiativen für die Biodiversität müsse erkannt und festgehalten, der Trend zur Uni-formierung und Abhängigmachung der Konsumenten gestoppt werden. Nicht zuletzt auch ein Grund dafür, mit Patenten auf vornehmlich gen-technisch veränderten Pflanzen und Tieren sehr vorsichtig umzugehen.

Lesetipps:

.) Handbuch des speziellen Gemüsebaus; G. Vogel et al.; Ulmer Verlag 1996

.) Feingemüsebau im Freiland; J. Reinhold et al; VEB Deutscher Landwirtschaftsverlag 1962

.) Müllers Gemüsebau; H. R. Wehrhahn; H. Killinger Verlagsgesellschaft ca. 1935

.) Das große Lexikon der Früchte und Gemüse. †Herkunft, Inhaltsstoffe, Zubereitung, Wirkung; Lothar Bendel; Anaconda Verlag 2008

.) Warenkunde Obst und Gemüse, Band 2: Gemüse; Günther Liebster; Hädecke 2002

.) Das Gourmet Handbuch; Udo Pini; Könemann 2000

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