Archive for Mai, 2024

Wie wär’s denn mit uns beiden???

Der Monat Mai wird auch gerne als der Wonnemonat, der Monat der Liebenden bezeichnet. Tatsächlich blüht die Natur nach einem zumeist harten Winter richtiggehend auf, die Vögel kommen aus ihren Winter-quartieren zurück, es wird auf Teufel komm heraus gebalzt. Verständlich – das Jahr ist kurz, die Zeit kostbar. Auch bei so manchem Menschen gehen die Hormone durch. Hat nicht zuletzt auch etwas mit der Bekleidung zu tun: Die dicken Winterklamotten werden durch Luftigeres ersetzt, mit dem v.a. Frau auch schon mal sexy Akzente setzen kann.

Doch – wie ist das wirklich mit der Partnerschaft und v.a. dem Werben um einen Partner? Sollte eigentlich eine simple Sache sein, da der einzige Zweck unseres Erdendaseins (auch wenn es so mancher Chef nicht so gerne hört!) – rein evolutionsbiologisch betrachtet – das Zeugen von Nachwuchs zur Arterhaltung und die Weitergabe der Gene an nach-folgende Generationen darstellt. Allerdings steckt in Wirklichkeit ein sehr komplexes Thema mit unheimlich vielen Auswirkungen und Einflüssen dahinter, wobei die natürliche Selektion durchaus von kulturellen Gewohnheiten im Laufe der Zeit verändert wurde. Und wer – nachdem er diese Zeilen gelesen hat – noch behaupten sollte, dass einzig die inneren Werte zählen, dürfte wohl irgendetwas nicht richtig verstanden haben.

Es gibt sie wirklich – die Liebe auf den ersten Blick! Allerdings nicht unbedingt so, wie sie immer verstanden wird: Man hat einen Gleich-gesinnten gefunden, schaut ihm tief in die Augen und „Zzzboing“ hat der Blitz eingeschlagen. Aber sowas von!!! Auch wenn Mann und Frau dermaßen unterschiedlich sind, so haben sie dennoch eines gemeinsam: Ein äusserliches Bild vom Wunschpartner! Wenn auch nicht bewusst, so auf jeden Fall unbewusst, instinktiv sozusagen. Die körperliche Attrak-tivität spielt nämlich in der Partnerwahl die wohl grösste Rolle. Dabei gehen allerdings Frauen eine Spur weiter als Männer. Während der Mann von den primären und in weiterer Folge auch sekundären Geschlechts-merkmalen wie einem grossen Becken, dem Brustumfang und dem Po ausgeht (mit einem „tollen Fahrgestell“ wird das Verhältnis zwischen Hüfte und Becken verstanden, erst dann kommen die endlos langen Beine dazu), denkt Frau vornehmlich an den Nachwuchs. Jener Partner, mit welchem sich Frau die Arterhaltung verspricht, sollte gesund, wider-standsfähig und jugendlich sein (athletischer Körperbau und symme-trische Gesichszüge). Die Frau verspricht sich dadurch die Weitergabe dieser Attribute an die späteren Zöglinge.

Tja und diese Eigenschaften sind zumeist auch verantwortlich für die Vielzahl der Seitensprünge, denn nicht immer ist der Lebenspartner auch der Wunsch-(Er-)Zeuger. Während es beim Mann grossteils um den Jagd-instinkt und Spieltrieb geht, kommen bei der Frau zur Zeit des Eisprungs genau diese Überlegungen hoch: Braungebrannt, sportlich, weisse Zähne und strahlender Blick – das ist auch mit ein Grund, weshalb sehr häufig für solche Liebschaften neben der eigentlichen Lebens-Beziehung die typischen Macho-Typen ausgesucht werden, auch wenn Frau ansonsten gar nicht auf diese spezielle Spezies von Mann abfährt.

Apropos: Haben Sie gewusst, dass statistisch gesehen jedes zehnte Kind in Deutschland ein Kuckuckskind ist, also bei einem Seitensprung gezeugt und dem Lebenspartner untergeschoben wurde? Der Scheinvater hat jedoch in deutschen Landen nach einem Richterspruch des Bundes-gerichtshofes vom 18. April 2008 das Recht, von der Partnerin Auskunft über den leiblichen Vater zu erhalten und kann diesen in weiterer Folge auch zu einem Vaterschaftstest und der Rückzahlung des Unterhaltes zwingen. Das Urteil bezog sich auf einen Fall, bei dem einem Mann drei Kinder untergeschoben wurden, die Frau dann auch zu Ihrem Liebhaber zog, dieser jedoch die Vaterschaft in allen Fällen abstritt. Gleiche Quote in etwa auch für Österreich – doch war dies im Alpenstaat ein Offizial-delikt, also eine Straftat. In früheren Jahren gab es hierfür eine Verjährungsfrist, die drei Jahre nach der Geburt endete (ehedem § 158 AGBG):

„Hat der Mann die Ehelichkeit eines Kindes nicht innerhalb eines Jahres seit der Geburt bestritten, oder ist er gestorben oder ist sein Aufenthalt unbekannt, so kann der Staatsanwalt die Ehelichkeit bestreiten, wenn er dies im öffentlichen Interesse oder im Interesse des Kindes oder seiner Nachkommenschaft für geboten erachtet.“

Heutzutage kann der Nachwuchs selbst einen Antrag auf Prüfung der Vaterschaft stellen (Außerstreitgesetz AußStrG und Allgemeines Bürger-liches Gesetzbuch ABGB). Zum Amüsement hier der Auszug aus dem entsprechenden § 148 Abs. 2(2) ABGB:

„Auf Antrag des Kindes kann der Mann als Vater festgestellt werden, welcher der Mutter innerhalb von nicht mehr als 300 und nicht weniger als 180 Tagen vor der Geburt beigewohnt hat oder mit dessen Samen an der Mutter in diesem Zeitraum eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt worden ist, es sei denn, er weist nach, dass das Kind nicht von ihm abstammt. Eine solche Feststellung ist nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Tod des Mannes nicht mehr möglich, es sei denn, das Kind weist nach, dass ihm der Beweis nach Abs. 1 aus Gründen auf Seiten des Mannes nicht gelingt.“

Hebammen sind im Alpenland gar dazu verpflichtet, eine mögliche Unter-schiebung anzuzeigen (§ 200 StGB bzw. §6a Abs. 2 Hebammengesetz HebG). In der Schweiz bewegt sich die Zahl der Kuckuckskinder bei rund einem Prozent! Sagt uns dies nun etwas über die Treue der eidge-nössischen Frauen aus oder eher über die Verantwortung, bei einem Seitensprung zu verhüten? Viel zu tun haben hingegen die Briefträger und Milchlieferanten in der sozialen Unterschicht von Liverpool. Hier liegt die Quote bei unglaublichen 32 % – gemessen durch die Vaterschaftstests in jenen Krankenhäusern, die für die Slums zuständig sind, Experten schätzen dies gar auf 53% (in der Oberschicht 1 %)!!! Soweit das Ergebnis einer 2004 im „Journal of Epidemiology and Community Health“ veröffentlichten Studie der Universität John Moores, in deren Rahmen 17 Studien aus den Jahren 1950 bis 2004 durch das Forscherteam unter Mark Bellis ausgewertet wurden.

Durchaus unterschiedlich hingegen sind die einzelnen Ergebnisse anderer Studien. So erstaunt beispielsweise eine Meta-Studie, die nicht weniger als 67 Studien zusammengefasst hat: Zwischen 15 bis 50 % der Vater-schaftstest-Männer zweifeln zurecht. Der Evolutionsbiologe Maarten Larmuseau von der Universität Leuven zeigte mit Hilfe anderer Mitglieder der Belgischen Historischen Gesellschaft (Ahnenforscher) auf, dass in den vergangenen 500 Jahren nur rund 1 % der Kinder einen anderen als den registrierten Vater aufwiesen.

Bitte missverstehen Sie mich jetzt nicht – auch Mann geht selbstver-ständlich fremd! Aufgrund solcher Vaterschaftstests können allerdings offizielle Zahlen präsentiert werden! Dies ist bei einem männlichen Sidestep etwas schwerer. In der Ornithologie spricht man diesbezüglich übrigens von „Brutparasitismus“. Dies trifft auch in der Humanethologie den Nagel auf den Kopf. Im Gesetzeskauderwelsch wird hierfür die Bezeichnung „Personenstandsfälschung“ gewählt. Sie kann nach einer Scheidung auch zur Kürzung oder Streichung des Unterhaltes bei der Frau führen, im Speziellen, wenn Mann sich aufgrund des Kindes beruf-lich eingeschränkt hat. Nicht gerade das beste Licht wirft eine Unter-suchung der University of Michigan auf das Tun v.a. aber Treiben von Herrn und Frau Christ. Bei einer Vergleichsstudie im afrikanischen Volk der Dogons, in welchem Vertreter der Katholiken und Protestanten, aber auch des Islam und der monotheistischen Stammesreligion vertreten sind, schnitten die christlichen Paare bei insgesamt 1.317 Vaterschafts-Tests am schlechtesten ab. Damit aber nun genug mit dem Exkurs zum Thema „Kuckuckskinder“, die nicht unbedingt ein Zeichen der Zeit sondern der fortschrittlichen Entwicklung der Gen-Technik sind.

Fazit: Schönes Aussehen ist also durchaus wichtig für die sexuelle Attraktivität einer Person. Soweit auch das Ergebnis einer Forschungs-arbeit von Fink/Samson von der Universität Göttingen. So bevorzugt Frau bei der Wahl des leiblichen Vaters ihrer künftigen Kinder grosse und bestens mit Testosteron ausgestattete Exemplare dieser (Be-)Gattung. Die Untersuchung, wohin Frau bzw. Mann als erstes beim geschlecht-lichen Gegenüber schaut, ergibt nach dieser Göttinger Studie eigentlich immer dasselbe, bereits erwähnte Ergebnis. Doch hat jede Frau/jeder Mann andere Vorstellungen vom Traumpartner.

Sehr interessante Erkenntnisse brachten hier auch Vergleiche bei Speed-Datings in New York. Innerhalb von Sekunden entscheidet es sich auf-grund der Optik, des Geruchs, der Haptik und Motorik des Gegenübers, ob es zu einer zweiten Chance kommt oder nicht. Während Männer mehrere Frauen gerne wiedersehen würden, ist die Auswahl der Frauen stark eingeschränkt. Alles Nonsens, meinen Eli J. Finkel und Paul W. Eastwick. Sie stellten solche Speed-Datings auf den Kopf: Anstelle der Frauen blieben die Männer sitzen und die Damen wechselten. Bei der anschliessenden Auswertung gab es ähnliche Werte wie bei den klassischen Speed-Datings, jedoch geschlechtlich verdreht. Ergebnis: Der „Wanderer“ trifft eine grössere Auswahl – egal ob Frau oder Mann. Die Untersuchung von Online-Datings jedoch untermauert die erste These: Während männliche User zumeist die Füllhorn-Methode anwenden (nach dem Motto: Die Richtige wird schon dabei sein!), konzentrieren sich weibliche User auf einige wenige.

Und damit sind wir bereits bei einem Phänomen angelangt, das Evolutionstheoretiker als „Sequentielle Schwellenwerttheorie“ bezeichnen. Die Suche nach dem Traumprinzen! Frauen suchen bis zu zehnmal nach der Beantwortung der wichtigsten aller Fragen, ob es denn wirklich den passenden Deckel zum Topf gibt. Wer nach dem zehnten Versuch nichts entsprechendes gefunden hat, bleibt solo. Interessant jedoch ist die Tatsache, dass zumeist der dritte Mann geheiratet wird, Frau aber weitersucht und zumindest die Annäherung an das Idealbild mit dem siebten oder achten Mann findet! Somit ist auch die dermassen hohe Scheidungsrate durchaus erklärbar – die Wahl war einfach ein Irrtum! C’est la vie! Ergo: Die wichtigste Information für den Mann bei einer neuen Partnerin ist somit die Antwort auf die Frage: „Der wievielte bin nun ich?“ Zumindest, wenn er sich eine längere Beziehung erwartet.

Was aber nun bedeutet in der Biologie der Begriff der „elterlichen Investition“? Dies ist jener Aufwand der mit der Produktion der Eizellen und Spermien beginnt und aufgrund der Brut, der Geburt, sowie der anschliessenden Versorgung des Nachwuchses für Frau ungleich höher ist als für Mann. Während eines Grossteils dieser Zeit ist Frau somit weg vom evolutionsbiologischen Marktplatz. Alsdann sucht sie sich normalerweise einen Partner, für den sich dieser Aufwand auch lohnt. Dieser sollte die Familie gut verteidigen und ernähren können. Zudem – und dies stammt ganz eindeutig noch aus der Tierwelt – werden Männchen mit grossem Territorium bevorzugt. So – und da haben wir den Schlamassel. Diese Attribute fallen sehr häufig nicht mit den für einen sexuellen Seitensprung bevorzugten Eigenschaften zusammen. Wie entscheidet sich nun Frau?

Eine weitere gute Frage lautet: „Ist der Mensch in der Liebe ein Wieder-holungstäter?“ Es heisst immer, dass sich Frauen Männer aussuchen, die ihrem Vater gleichen bzw. umgekehrt! Somit werden die bekannten und dermassen geschätzten Eigenschaften über Generationen hinweg über-tragen. Oder aber auch: Bevorzugt Mann immer denselben Frauentyp? Richard Lugner (Die besten Wünsche zur Hochzeit am 01. Juni! Wie lange dauert die Ehe dieses Mal?, Anm. des Schreiberlings), Dieter Bohlen und besonders Boris Becker – bei letzterem konnte man ja beinahe nicht mal die Namen den Frauen zuordnen, da sie sich nahezu wie Zwillinge glichen – na ja zumindest wie Schwestern. Der Sozialpsychologe Manfred Hasse-brauck von der Bergischen Universität Wuppertal hält allerdings ein solches „Beute-Schema“ à la Becker für die Ausnahme. Normalerweise unterscheiden sich die Nachfolger deutlich von den Exen. Dadurch soll die eigene Entwicklung durch den Partner unterstützt werden. Immer dieselbe Beute bedeutet Stillstand in der Persönlichkeitsentwicklung. Somit kann also durchaus eine Richtungsänderung nach dem Scheitern einer Beziehung empfohlen werden. Nach blond brünett, oder gar rot???

Besitzt eine Frau eine gewisse soziale Stellung, so sucht sie meist einen Partner mit zumindest derselben Herkunft, Bildungsgrad bzw. Werte-vorstellung. Dem Mann hingegen ist dies relativ egal. So kommt es durchaus nicht selten vor, dass ein Rechtsanwalt eine Anwaltsgehilfin heiratet oder der Arzt ein tête-à-tête mit der Krankenschwester hat. Umgekehrt hingegen ist dies eher selten.

Auch im Alter unterscheiden sich Frau und Mann. Während Mann bis zum zirka 35. Lebensjahr gleichaltrige Lebenspartnerinnen bevorzugt, kon-zentriert er sich danach auf jüngere Partnerinnen. Jene Frauen, die aufgrund ihrer körperlichen Attraktivität noch einen hohen Grad an Fruchtbarkeit versprechen lassen. Frauen hingegen evaluieren bei Männern das Alter, den gesellschaftlichen und beruflichen Erfolg. Die finanzielle Absicherung! Lugner und Hefner lassen grüssen! Soweit das biologische Grundprinzip. Alles andere haben die soziokulturellen Einflüsse verursacht.

Eine Beziehung sollte sich durch die Unterschiede entwickeln. Die Partner lernen gegenseitig jenen Part des Anderen, den sie selbst nicht unbedingt gut beherrschen, aber durchaus an ihm schätzen. Funktioniert dies nicht, so können die Gegensätze zum Scheitern der Beziehung führen. Wer hierzu Informationen benötigt, ist bei Hans-Georg Birkenfeld und seinem Werk „Aus und vorbei? Noch lange nicht!“ gut aufgehoben.

Viele Psychologen sehen es zudem als erwiesen, dass Beziehungen auf-grund spezieller Lebens- und Liebesthemen funktionieren. Somit werden sehr viele Partnerschaften zum Abnabeln vom Elternhaus begründet – das ist bei beiden Geschlechtern gleich. Ist Mann bzw. Frau dann flügge geworden, verstehen es viele nicht mehr so recht, wofür sie in einer Partnerschaft leben und lösen diese auf.

Für all jene unter Ihnen, die noch nicht wissen, wie sie eine Beziehung beginnen sollen, sei hier zuletzt noch die Methodik erwähnt, wie sie Ellen Fein und Sherrie Schneider in ihrem Werk „Die Kunst, den Mann für’s Leben zu finden“ (Piper; 2. Auflage 1996) beschreiben: Das erste Treffen findet zwischen Montag bis Donnerstag in einer Bar statt, endet vor Mitternacht und dient dem Abtasten. Gesprächsthemen sind Beruf, Bildung, Einkommen und Hobbies. Überraschend früh findet hier bereits die Abfrage des Kinder-Themas statt. Zum Abschied gibt’s ein Busserl auf die Wange. Das zweite Date wird vom Mann im Restaurant organisiert. Will Frau keine weiteren Treffen mehr, ignoriert sie einfach seine Anrufe. Normalerweise bezahlt der Mann, in Europa ist es aber üblich, dass Frau die Hälfte dazugibt. Fein/Schneider sprechen dabei vom Begriff „Going Dutch“, das eigentlich in den USA sehr selten stattfindet. Nach dem Essen gibt’s dann die ersten Zärtlichkeiten. Bei einer recht hohen Rechnung kann durchaus auch schon nach dem zweiten Treffen die Spielwiese Bett im Mittelpunkt stehen. Das aber ist normalerweise erst nach dem dritten Treffen bzw. allen weiteren der Fall. Der Frau bleibt es also jederzeit überlassen, den Gang der Dinge zu beenden, wenn sie denkt, nicht beim Richtigen gelandet zu sein, der schon mal eine Sünde wert sein könnte. Hierzu ist es ausreichend, wenn Frau drei seiner Anrufe ignoriert. In den USA gilt es durchaus als normal, maximal drei Partner gleichzeitig zu daten. Dies entspricht aber nicht den Vorstellungen auf dem alten Kontinent. Psychologen sprechen hier vom sog. „sexuellen Monopol“. In der amerikanischen Variante wird das erst während der Stufe „The Talk“ besprochen. Welche der beiden Dating-Modalitäten gewählt wird, sollte beim zweiten Treffen abgeklärt werden. Schliesslich ist es nicht jedem der beiden Partner angenehm, wenn der Gegenpart noch mit anderen zur gleichen Zeit sexuell aktiv ist. Entfällt dieser Talk, so gibt es auch keinen „Deal“, also keine Absprache zur Monogamie.

Wie das Ganze dann weitergeht, ist in Europa unterschiedlich. In den USA folgt nach einem Jahr der Verlobungsring (mindestens drei Netto-Monatsgehälter des Mannes – in Texas gar vier!!!). Sollte dies nicht geschehen oder entsprechen, so kann Frau die Beziehung sofort beenden. Das Salz in der Suppe machen übrigens sog. „Booty Calls“ aus; mitternächtliche Anrufe mit dem Ziel des sofortigen Sex.

Vielleicht noch ein kurzer Tipp: Mann sollte nicht stets auf das hören, was Frauen sagen (ausser beim Sex – wenn Frau „Nein“ sagt, heisst dies auch nein!!!). Ansonsten ist auch Grossvater oftmals schwerhörig gewesen, als Grossmutter etwas sagte – aber das ist ein ganz anderes Thema! Beobachten Sie anstelle dessen, wie Frauen zeigen, was sie gerne hätten!

Seh’n Sie – ist alles nicht ganz so einfach!!! Und wer nach wie vor die Möglichkeit des Online-Datings verdammen sollte, dem sei hier eine evolutionstheoretische Überlegung an’s Herz gelegt: In der internetfreien Zeit kam es vornehmlich zur „Nachbarschaftsehe“. Durch das globale Dorf im Internet findet eine durchaus empfehlenswerte genetische Durch-mischung quer über die Kontinente statt. Neue Gene, die evolutions-biologisch ein besseres Überleben des Nachwuchses erwarten lassen. Denn: Der Homo erectus war ebenso nur eine Momentaufnahme der menschlichen Evolution wie der Homo sapiens!

PS:

Die Evolution hat’s erfunden. Normalerweise werden etwas mehr Jungen geboren, da diese risikofreudiger als die Mädchen sind und nicht wenige von Ihnen vorzeitig sterben bevor sie das Erwachsenenalter erreicht haben. Bei der Befruchtung liegt dieser Überschuss bei ca. 30 %. Während Hungersnöten allerdings werden mehr Mädchen geboren. Hierdurch kann sich eine Population schneller von einer Krise erholen (Dr. Fiona Mathews & Kollegen in ihrer Studie, veröffentlicht im Fachmagazin „Proceedings of the Royal Society B“ vom Januar 2012). Die Natur – wer hat sich das alles ausgedacht???

No Comments »

Die weissen Tauben werden müde…

“Grand Prix Eurovision de la Chanson” – kaum zu glauben, aber so hiess der Eurovision Song Contest einst wirklich – in grauen Vorzeiten! Generationen von Moderatoren sind schon über diesen Zungenbrecher gestolpert (mich eingeschlossen). Da lob‘ ich mir doch das einfache “Song Contest”!!! Doch: Ist dieser Namenswechsel wirklich nur positiv?

Der “Grand Prix…” wurde 1956 gegründet. Teilnahmeberechtigt sind seither alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Rundfunkunion EBU, einer Vereinigung von hauptsächlich öffentlich-rechtlichen TV- bzw. Rund-funkanstalten, die ein grenzüberschreitendes Übertragungsnetz für Radio- und Fernsehsendungen errichtet haben. Zu den damaligen Zeiten war die Übertragung via Satellit noch Zukunftsmusik – also mussten die Sendungen von Sender zu Sender mittels Richtfunk weitergeleitet werden. Auch der Mittelmeerraum gehört inzwischen zu dieser Eurovision – jedoch ist bislang nur Israel regelmässig an den Start gegangen (und hat ihn auch viermal gewonnen) – der Libanon (2005) und Tunesien (1977) haben ihren Teilnahme-Antrag kurz zuvor wieder zurückgezogen. Vatikanstadt hat als einziges europäisches Mitglied der EBU noch nie am Wettbewerb teilgenommen – schade eigentlich. Das Fürstentum Liechten-stein übrigens hatte sich eine solche Mitgliedschaft schon mal durch den Kopf bzw. den Medienausschuss des Landes gehen lassen, dann jedoch abgelehnt.

Seit 1996 gibt es vier Fix-Setzungen für das Finale. Dies sind jene Staaten, die den grössten Batzen am Etat der EBU beisteuern: Deutsch-land, Frankreich, Grossbritannien und Spanien – etwas später stiess auch Italien in diese Gruppe vor – also erstmals fünf. Dies wurde deshalb eingerichtet, da der deutsche Beitrag 1996 nach einer internen Jury-Entscheidung nicht an den Start gehen konnte. Man wollte damit die finanzstarken Länder nicht für längere Dauer verlieren, da sie ja auch auf die Idee kommen könnten, ihre Beiträge zu senken!

Soweit so gut zur einen Seite der Medaille! Die andere Seite betrifft die zweite Hälfte des Namens: “…de la Chanson”. Die Sprache der Eurovision war einst französisch. Deshalb auch nicht verwunderlich, dass der Ausdruck “Chanson” verwendet wurde. Interessenshalber habe ich mal gegoogelt und bin auf Wikipedia fündig geworden. Unter Chanson wird ein “im französischen Kulturkreis verwurzeltes, liedhaftes, musikalisches Genre bezeichnet, das durch einen Sänger bzw. eine Sängerin sowie instrumentale Begleitung gekennzeichnet ist!” GRAWUMM – starker Tobak!!!

Haken wir vorerst die instrumentale Begleitung ab: Der EBU fehlt offenbar das Geld um ein Live-Orchester auf die Füsse zu stellen. Irgendwann in grauen Vorzeiten war alles “live” – heutzutage verläuft das Ganze über Halbplayback – somit müssen eigentlich auch nicht mal die Backing Vocals live gesungen werden! Der ehemalige hochangesehene Dirigent (Ausnahme war einst Stefan Raab) steht nicht mehr vor seinen Musikern, sondern legt nurmehr die Karaoke-CD ein!

Zum Liedgut (so benennt man doch das im Kulturkreis verwurzelte…). Mei lieber Schorli – wenn ich da so an die Schockrocker von Lordi aus Finnland denke, die 2006 mit “Hard Rock Hallelujah” gewonnen haben, oder an die Deutschen “Lord of the Lost” 2023 – da wird mir ja Angst und Bange vor einem Urlaub in deutschen oder finnischen Landen, wenn plötzlich beim Waldspaziergang einer dieser Ureinwohner hinter einem Baum hervorspringt…! Und das, obwohl ich bei der Eishockey-WM in Wien die finnischen Fans zu schätzen und lieben lernte!

Andererseits habe ich arge Bedenken zur Ausdruckweise der Deutschen, wenn ich mir Stefan Raabs “Wadde hadde dudde da” aus dem Jahr danach anhöre. Die anglophile Welt beschreibt es als “A kind of mixture of some different German dialects related to the German expression ‚Was hast Du denn da?’” Ich würde eher sagen, dass hier einige der ansonsten so wichtigen Lautverschiebungen voll in die Hose gegangen sind! Ähm – Österreich! Ich kann es mit absoluter Bestimmtheit zurückweisen, dass Alf Poier, der mit seinen Auftritten 2003 und 2005 die Alpenrepublik gleich zweimal vertreten hat, tief mit dem kulturellen Volksgut verwurzelt ist. Ausnahmen bestätigen natürlich immer die Regel (beim Einkaufs-wagerl-Fahren etwa!!!)! In diesem Falle nämlich muss ein Erwachsener daran zweifeln, dass der Zustand der Adoleszenz jemals mit Erfolg abgeschlossen wurde!

Doch sicher – damals hiess der “Grand Prix Eurovision de la Chanson” ja bereits “Song Contest”! Vorbei die Zeiten der Exklusivität – die Veranstaltung versinkt seither immer mehr im Morast des Alltäglichen! Grosse Siegertitel wurden in der Vergangenheit hervorgebracht: Lyss Assia mit “Refrain”, Sandie Shaw mit “Puppet on a string”, Abba mit “Waterloo”, Brotherhood of Man mit “Save your kisses for me” und nicht zuletzt auch Nicole für Deutschland mit “Ein bisschen Frieden” oder Udo Jürgens für Österreich mit “Merci Cherie”. Das sind Gassenhauer, die auch heute noch in den Radiostationen auf und ab gespielt werden. Mal ganz ehrlich: Können Sie mir sagen, wer vor Loreen vor zwei Jahren gewonnen hat? Das ukrainische Kalush Orchestra mit dem Song “Stefania” – ok, vielleicht haben Sie’s noch gewusst, doch 2021? Da sind selbst Menschen sprachlos, die tagtäglich mit Musik zu tun haben!

Mit der Wandlung vom “Grand Prix Eurovision de la Chanson” zum “Eurovision Song Contest” hielt auch die Popmusik Einzug. Dadurch bekam die populäre Musikszene eine weitere Möglichkeit, ihre Fliess-bandarbeit im Lichte der Scheinwerfer auszeichnen zu lassen. Neben den World Music Awards, den MTV-Europe Music Awards, den Brit-, den Swiss-, den German- und den Austrian Music Awards (um nur einige zu nennen), durchaus etwas Exklusives, oder was meinen Sie! Kein Hahn kräht inzwischen mehr nach dem Song Contest! Untermauert wird diese meine These etwa durch die Zuschauerquote bei “Ich will zum ESC” – einer Casting-Show mit fünf Folgen und dem Finale im NDR: 0,37 Mio – WOW! Ein Marktanteil von 1,9 % – bei den 14-49-jährigen gar nur 1,3 %. Dabei waren mit Rea Garvey und Conchita Wurst zwei selbst durchaus erfolgreiche Sänger als Coaches am Start. Oder bei Stefan Raabs “Unser Song für Deutschland” im Jahre 2011. Bei einer Quote von nur 1,8 Mio würde so mancher TV-Sender die Show sofort absetzen! Lena sollte mit aller Macht für die Titelverteidigung zum Heimspiel einlaufen! War es nicht jener Raab, der sich immer wieder über die Vormachtstellung des Duos Ralph Siegel/Bernd Meinunger beim “Grand Prix…” beschwert hat? Nun sagt derselbe Raab, dass es sich gezieme, dass der Sieger/die Siegerin des letzten Jahres den Titel verteidigen soll! Ist ja im Sport auch nicht anders. Und ganz Deutschland nickt – zustimmend! Lena schaffte es (naa no net!) mit dem Titel “Taken by a Stranger” wurde sie in Düsseldorf schliesslich nur Zehnte. Somit gelang eine erfolgreiche Titelverteidigung nur dem Iren Johnny Logan und der Schwedin Loreen! Allerdings beide um Jahre versetzt: Logan 1980 und 1987 bzw. 1992 als Komponist, Loreen 2012 und 2023.

Zurück zu Lena Meyer-Landrut: Die Nachfolgesongs zu “Satellite” liefen alle irgendwie nicht so, wie sie sollten. Tausende Karten für ihre Tour mussten verschenkt werden. Die neue CD “Loyal to myself” (seit vier Jahren wieder ein Lebenszeichen) erscheint am 31. Mai des Jahres – die vorab veröffentlichte erste Single-Auskoppelung des Title-Tracks ist nicht wirklich ein „Killer-Song“. Dafür der Ausschnitt in ihrem Kleidchen im Video dazu umso tiefer.

Oder die Österreicherin Conchita Wurst! 2014 gewann sie den ESC! Obgleich mit Dana International bereits 1998 eine Transgender-Frau den Sieg holte, wollte Europa auch 16 Jahre später wohl erneut ein Zeichen setzen, für einen offenen und vielfältig bunten Kontinent. Dass Conchita auch gut singen kann, hat sie schon als Mann (Thomas “Tom” Neuwirth) damals in der Casting-Show des ORF unter Beweis gestellt. Im Mai 2015 erschien das Debüt-Album “Conchita”, das zwar in Österreich Platin holte, sich auch in anderen Ländern recht gut hielt, in manchen allerdings gar nicht gut ankam. “From Vienna with Love” – ihr zweites Studio-Album – jedoch blieb grossteils unbeachtet. Tja – auch bei den Airplays Inter-national zog Conchita den kürzeren gegenüber den damals Zweit-platzierten: The Common Linnets mit “Calm after the storm”! Sehr interessant: Als ich gerade diesen Absatz abgeschlossen hatte, startete in dem von mir gleichzeitig gehörten Radiosender ausgerechnet dieser Song!

Apropos Zweitplatzierte! Unter diesen finden sich teils grosse Namen: 1968 etwa, als Cliff Richard als Rock’n’Roller zum Teenie-Schwarm wurde und wie zuvor die Beatles für viele Ohnmachtsanfälle bei seinen Konzerten verantwortlich zeichnete. Mit seinem auch heute noch gespielten “Congratulations” musste er sich dem Spanier Massiel mit “La, la,la” geschlagen geben – kennt heutzutage niemand mehr. 1972 erreichten die New Seekers mit “Beg, Steal or borrow” nur den zweiten Platz! Auch heute oftmals noch gespielt. Weniger hingegen der Siegertitel “Après toi” von Vicky Leandros. Katja Epstein brillierte 1980 mit “Theater” – ihr Pech: Die Sternstunde von Johnny Logan mit “What’s another Year”!

Zu einem anderen Problem des ESC: Immer öfter greifen die TV-Anstalten auf Werke internationaler Komponisten und Texter zurück. So stammt etwa der Siegertitel Lenas aus der Feder des Duos Julie Frost (USA) und John Gordon (Dänemark), die nicht mal wussten, dass ihr Titel bei einem solchen Award, der etwa Frau Frost gänzlichst unbekannt war, teilnahm (somit sind wir auch wieder bei der Verwurzelung im Kulturkreis! Oh Verzeihung – es ist ja der Song-Contest!!!. Da muss ich mir ernsthaft die Frage stellen: Gibt es in Deutschland denn niemanden adäquates, der die Zuschauer- und Musik-Fachwelt Europas und des Mittelmeerraumes präsentiert und gesagt werden kann: “Das ist das Beste, was wir haben – und nun messt Euch daran!” (Der olle schnöde Mammon ist hier wohl erneut zu wichtig!!!)

Die Alpenrepublik Österreich hat dasselbe Malheur! Hätte zu Zeiten des “Grand Prixs…” ein ehemaliger Slalom-Experte aus Kitzbühel zumindest noch die europäischen Frauenherzen ganz in weiss mit ebensolchen Pelzstiefeln entzückt, so hätten wohl die Fachleute weghören müssen. So mancher inzwischen nurmehr Vollplayback singende alpenländische Schlagerbarde trifft den Ton nurmehr mit Hilfe der Studiotechnik. Sicherlich gibt es auch hier Ausnahmen wie etwa Andi Borg oder Lolita (oh pardon – das ist ja auch schon wieder einige Jährchen her). Deshalb muss nun das Popmusik-Fliessband her. Und hier lohnt sich doch der Griff in die Vollen, denn wen juckt’s: In Österreich ist man inzwischen an einen Platz im hinteren Drittel des Starterfeldes gewohnt. Also – zur Retorte! Auch bekannt als “Starmania” (das aus vertragsrechtlichen Gründen in “Die grosse Chance” umgetauft wurde). Keine Frage – die meisten hiervon können singen, wurden jedoch aus markttechnischen Gründen nicht zum Sieger gekürt. Diese dürfen beim Song Contest nicht auftreten, erwartet sich doch die Plattenfirma einen supertollen Verkauf der CDs bzw. noch bessere Download-Zahlen durch die Kiddies. Bei einem Platz “unter ferner liefen” will auch der heimische Konsument eigentlich nichts mehr vom Interpreten wissen – er ist out! Also wird auf Platz zwei oder drei oder… zurückgegriffen. Wenn ich mir vorstelle, dass ein Lukas Plöchl in Lederhosen gekleidet einen Mühlviertler Bauernrap in Malmö präsentieren soll – sorry – hier endet mein Musikgeschmack. Oder Alkbottle melden sich lautstark mit „Wir san do net zum Spass“ in gewohnt dreckiger Rockmanier zu Wort – äh Gesang!

Heuer am Start: Für Deutschland der durch auch die ARD-Seher ermittelte Isaak (“Always on the run”), die Österreicherin Kaleen mit “We will Rave” wurde ohne Zuschauerbeteiligung durch den ORF ermittelt, die Schweiz mit Nemo und “The Code” ist ebenso weiter – dieser war aber auch unter Beteiligung der SRF-Zuseher ausgewählt worden! Egal, wer auch immer Deutschland oder Österreich vertreten wird: Ich mache auch heuer wieder einen riesengrossen Bogen um eine Song-Contest-Fete! Lieber hole ich eine Kiste alter MAD-Heftchen aus dem Keller und ziehe mir diese die drei bis vier Stunden lang rein! Mit Musik nämlich, haben in den letzten Jahren sehr viele der Teilnehmer-Nummern nichts mehr zu tun gehabt – Ausnahmen wie Loreen bestätigen die Regel. Und dann will man es sich ja auch mit dem Nachbarn nicht verscherzen, also gehen die Twelve Points an den angrenzenden Staat, auch wenn der Beitrag unter aller Kritik war. Dies betreiben per anno vornehmlich die Staaten des ehemaligen Ostblocks in Perfektion! Obgleich heuer viele fehlen – das wird man wohl merken: Russland und Belarus, Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Ungarn (seit 2019), …!

Nach einem kurzen Schnelldurchlauf musste ich zudem feststellen, dass es auch im Jahr 2024 zu einer Freak-Show kommen wird, bei der (unter Bedachtnahme des Kulturkreises) manches Mal durchaus von einer “musikalischen Flatulenz” gesprochen werden kann, obgleich auch hier sehr viel Potenzial vorhanden wäre. Aussergewöhnlich: Schweden liess dieses Jahr mit “Pedestal” von Aiko zu wünschen übrig, auch Irland lieferte mit “Doomsday Blue” von Bambie Thug etwas undefinierbares ab. Grossbritannien – nun – sie haben schon besseres geliefert als Olly Alexander mit “Dizzy”, wie auch Italien mit Angelina Mango und “La noia”! Auch bei Spanien wird bei Nebulossa und “Zorra” der Griff in den Schritt der beiden – sagen wir mal so – eigentümlich gekleideten Tänzer nicht ausreichen. Mir durchaus gefallen haben: Sarah Bonnici mit “Loop” für Malta, Saba mit “Sand” für Dänemark, Eden Golan mit dem Ersatz-Ersatz-Titel (die ersten beiden wurden wegen politischer Andeutungen von der EBU nicht zugelassen) “Hurricane” für Israel, Teya Doran für Serbien mit “Ramonda”. Das grösste musikalische Event Europas, bei dem die Musik immer mehr in den Hintergrund geschoben wird!

Nein, dafür ist mir meine Zeit ganz eindeutig zu schade, denn Lachen kann ich beim Lesen der MAD-Heftchen herzlicher und befreiender!!!

PS: Wünsche trotzdem den Startern (wem auch immer – mir wurscht!!!) alles Gute!!!

No Comments »

Aus zehn mach eins – NEIN!!!

Es scheint, die allseits bekannte endlose Geschichte zu werden: Die Saat-gut-Verordnung der Europäischen Union! Vorerst letzter Schritt war die Abstimmung im EU-Parlament am 24. April. Dieses lehnte den Entwurf der EU-Kommission abermals ab – insbesondere ging es dabei um die Erleichterung des Patentschutzes und die Lizenzgebühren: Bauern dürfen also auch künftig Saat- und Pflanzengut weitergeben. Ferner wurde der umstrittene Einsatz der „Genschere“ (das gentechnische Verfahren mit Crispr/Cas) abgelehnt. Das hätte in Europa den Markt für gentechnisch veränderte Produkte der Agrarwirtschaft geöffnet. So etwa auch für den aktuellen Patentantrag auf Tomaten, die gegen den „Tomato Brown Rugose Fruit Virus“ („Jordan-Virus“) resistent gemacht werden sollen. Ein durchaus problematischer Fall, da eine solche Resistenz auch durch eine Zufallsänderungen in der normale Züchtung (Mutagenese) erreicht werden könnte, die – sollte der Antrag durchgehen – dann verboten wäre! Kritiker betonen, dass zudem die Folgen der Genschere nicht vorher-sehbar sind. Keine Frage: Aufgrund der Klimaerwärmung und ihrer Folgen benötigt die Landwirtschaft resistentere Pflanzen. Allerdings gab es diese schon, bevor die Industrie in diesem Sektor Einzug hielt. Alte Sorten waren wesentlich besser an das Klima angepasst als die heutigen „neuen“ Sorten mit Ursprung im Züchtungs-Glashaus bzw. Labor. Dazu mehr etwas später.

Ich habe bereits mehrfach über diese versuchte Umkrempelung der euro-päischen Landwirtschaft berichtet. V.a. als der durch Bayer später über-nommene Monsanto-Konzern dermaßen Druck auf die EU ausübte, so-dass die Mitgliedsstaaten um Haaresbreite einer Katastrophe entgangen sind. Dieser wünschte sich nurmehr den alleinigen Einsatz seines Saat-gutes, alles andere (auch bei dem kleinen Schreber-Gärtner) hätte bei Strafen verboten werden sollen. Keine grossen Änderungen zeigten sich auch in dem durch den aus Südtirol stammenden Sprecher des Land-wirtschaftsausschusses, Herbert Dorfmann, am 16. November 2023 vor-gelegten, angeblich überarbeiteten Entwurf der Kommission. Experten (wie die Arche Noah) sprechen im Grossen und Ganzen nur von technischen Klarstellungen und verbesserten Definitionen des Entwurfes, der von der Kommission im Juli desselben Jahres vorgelegt wurde. Einzig die Klarstellung, dass die Saatgut-Gesetze nur für kommerzielle Akteure gelten solle, war eine Weiterentwicklung. Die derzeitigen zehn Richtlinien für die „Erzeugung und das Inverkehrbringen von Saatgut“ stammen aus den 1960er-Jahren. Ausgerichtet auf Monokulturen, Kunstdünger und Pestiziden. Selbstverständlich: Das sollte zeitlich angepasst werden – allerdings nicht mit Knebeln durch die Landwirtschafts- (einer der grössten und wichtigsten in der EU), Agro-Chemie- bzw. Saatgutlobby (Euroseeds). Dabei sind Patentschutz und Lizenzgebühren die ausschlag-gebenden Punkte. Eine Monopolisierung auf einige weniger Hersteller hätte fatale Auswirkungen nicht nur auf die Landwirtschaft, sondern auch den gesamten Lebensmittelbereich. Stellt sich also die durchaus berechtigte Frage: Wieso versucht die EU-Kommission immer wieder auf’s neue, derartige Gesetze durchzubringen und weshalb beschränken sich die damit befassten Ausschüsse nur auf unwesentliche Kleinigkeiten? Besonders dreist: In einer Abstimmung des Landwirtschaftsausschusses am 19. März 2024 hat sich dieser zum Erhalt der Vielfalt und deren Verbreitung durch regionale Produzenten ausgesprochen – das steht somit im krassen Gegensatz zur Saatgut-Verordnung der Kommission!

„Die Agrochemie-Lobby ist eine der stärksten in Brüssel. Ihr Vorgehen ist teilweise sehr aggressiv!“

(Nina Katzemich, LobbyControl)

In vielen Spezialistenkreisen spielt die Sortenvielfalt (Bio-Diversität) eine besonders wichtige Rolle in der Landwirtschaft. So ist beispielsweise eine Streuobstwiese weitaus weniger anfällig gegen zu trockenem oder zu nassem Wetter, aber auch den unterschiedlichsten Angreifern, als eine rein nur auf eine Sorte spezialisierte Plantage. So meint etwa der stell-vertretende Direktor der europäischen Dachorganisation für Bio-Nahrung und Bio-Saatgut (IFOAM), Eric Gall:

„Unser Ernährungssystem muss widerstandsfähig sein. Der Beschluss des Parlaments hat das Potential, genetische Vielfalt zu stärken und könnte ein erster Schritt sein sicherzustellen, dass Züchter und Bauern Zugang zu mehr Sortenvielfalt bekommen.“

Weshalb er dezitiert die Bauern erwähnt: Der abgewehrte Entwurf hätte Bauern auch weiterhin ausgeschlossen. Sie hätten alsdann das durch die Agrarindustrie freigegebene Saatgut auch weiter verwenden müssen und eigenes Saatgut nicht verwenden dürfen. Die vorhin bereits ange-sprochene Arche Noah vergab dem zur Abstimmung vorgelegten Entwurf deshalb eine glatte 5 – Nicht genügend, nach österreichischem Noten-system durchgefallen! Wen es interessieren sollte: Bei 41 Enthaltungen gab es 336 Stimmen für die Position des Parlaments und 238 dagegen. Übrigens: Alle österreichische MdEPs votierten mit „Nein“ – ausser die Neos! Nun liegt der Ball bei den Landwirtschaftsministern.

Bevor ich nun im Einzelnen auf einige wenige „Alte Sorten“ zu sprechen komme, möchte ich in diesem Zusammenhang auf eine Online-Petition der Arche Noah zum Erhalt der alten Sorten hinweisen:

https://mitmachen.arche-noah.at/de/hoch-die-gabeln/

Dass Ihre Unterschrift gut aufgehoben ist, zeigt die Liste der Unter-stützer:

  • Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft AbL e.V. (DE)
  • ARCHE NOAH (AT)
  • ASEED – Action for Solidarity Environment Equality and Diversity (NL)
  • Banya Tanya Foundation (HU)
  • BioForum (BE)
  • Biovrt – u skladu s prirodom (HR)
  • Boerenforum (BE)
  • Bond Beter Leefmilieu (BE)
  • Broederlijk Delen (BE)
  • Budafoki Kosár Közösség (HU)
  • CEEweb for Biodiversity (CEE)
  • Demeter Österreich (AT)
  • DIE UMWELTBERATUNG (AT)
  • Dreschflegel e.V. (DE)
  • Fenntartható Térség Foundation (HU)
  • Föreningen Sesam (SE)
  • Fundación Entretantos (ES)
  • Iniciativa Semínkovna (CZ)
  • Interessengemeinschaft Nachbau (DE)
  • Lebende Samen e.V. Darmstadt (DE)
  • Maadjas (EE)
  • Magház Association (HU)
  • Permakultura (CS) (CZ)
  • ProSpecieRara Deutschland (DE)
  • Red de Semillas „Resembrando e Intercambiando“ (ES)
  • Rete Semi Rurali (IT)
  • RMRM – Réseau Meuse-Rhin-Moselle (Greater Region, Benelux)
  • SEED – Som fir d’Erhalen an d’Entwécklung vun der Diversitéit (LU)
  • Slow Food Österreich (AT)
  • Solidagro (BE)
  • Velt (BE)
  • Vitale Rassen (BE)
  • Voedsel Anders (BE)
  • Voedsel Anders Nederland (NL)

Weshalb ist dieses Zeichen so enorm wichtig? Nach der EU-Wahl ent-scheidet das neu zusammengesetzte EU-Parlament darüber, ob es die zuvor getroffene Entscheidung übernehmen soll. Auch die Deutsche Landwirtschaftliche Gesellschaft fordert eine Landwirtschaft mit Bio-Diversität!

.) Linda

Diese festkochende und aromatische Kartoffelsorte sorgte wohl in der ersten Dekade dieses Jahrtausends für den grössten Wirbel. Erstmals zu-gelassen wurde sie 1974 für die Saatzucht Friedrich Böhm. Markt-technisch spielt sie mit einem einstelligen Marktanteil nicht wirklich eine Rolle – allerdings ist sie im Direktvertrieb ab Hof nicht mehr wegzu-denken. Europlant entzog ihr im Jahr 2004 die Zulassung für die gewerbliche Produktion, da sie angeblich zu wenig resistent gegenüber des Kartoffelkrebses und anderer Krankheiten sei. Das aber wollte sich der Biobauer Karsten Ellenberg nicht bieten lassen und beantragte die Wiederzulassung. Auch in Schottland wurde die Zulassung nach EU-Kriterien beantragt. Das deutsche Bundessortenamt entsprach in Juni 2005 dem Antrag und verlängerte die Auslauffrist bis 2007. Europlant hatte allerdings bereits das komplette Saatgut vernichten lassen. Deshalb zog es vor den Verwaltungsgerichtshof. Bauer Ellenberg hatte Linda hingegen aus Schottland importiert und züchtete sie selbst. Inzwischen hatte sich der Freundeskreis „Rettet die Linda“ gegründet – daraus wurde schliesslich die Kampagne „Solidarität mit Linda“. Im Jahr 2007 wurde die Linda zur Kartoffel des Jahres gekürt. Europlant schwenkte ein und produzierte alsdann wieder Saatgut für diese Kartoffel. 2010 erteilte das Bundessortenamt eine erneute Zulassung, die jedoch nicht mehr gebunden war. Soll heissen, dass die Bauern die Kartoffel anbauen konnten, ohne das Saatgut von Europlant zu beziehen bzw. Lizenz-gebühren dafür bezahlen zu müssen. 2020 lief die Zulassung erneut aus. Verkauft wird sie vornehmlich im deutschen Norden! In der öster-reichischen Sortenliste 2024 ist Linda nicht mehr enthalten, in der deutschen „Beschreibenden Sortenliste 2023“ hingegen nach wie vor.

.) Der Riebelmais

Neben den „Käsknöpfle“ ist der „Riebel“ (oder auch „Stopfer“) die Lieb-lingsspeise der westlichsten Österreicher, der Vorarlberger. Es handelt sich dabei um eine Art Griesbrei, der in der Pfanne aufgebacken und zu Milch oder Kaffee gereicht wird. Mais wird im Vorarlberger Rheintal seit etwa der Mitte des 17. Jahrhunderts angebaut. Gegen 1800 hatte er den bis zu diesem Zeitpunkt bestimmenden Dinkel in der Bedeutung über-holt. Immer wieder zu Krisenzeiten erlebte der Riebelmais eine Hochblüte – letztmalig in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Sorte hat einen Ertrag von etwa 3.500 kg pro Hektar – das ist rund ein Drittel moderner Arten. Deshalb hatte es sich wirtschaftlich nicht mehr ausge-zahlt, ihn anzubauen. Allerdings traten in den Jahren 2005 bis 2009 mehrere Interessensgruppen für die Wiederentdeckung dieser speziellen Maisart ein und sammelten Saatgut. Inzwischen baut eine Handvoll Bauern die Sorte aus eigenem, handgezogenen Saatgut wieder an – der Riebelmais erfreut sich immer grösser werdender Beliebtheit. Über die Grenzen Vorarlbergs hinaus ist dieser spezielle Mais in Tortilla Chips, Knusper-Müsli und Riebel-Whiskey erhältlich. Auch in der gehobenen Küche findet er Anwendung als Polenta, Knödel, Saucen, Suppen, Füllungen usw. In der benachbarten Schweiz ist „Ribelmais“ der Hauptbestandteil für die vegetarische Fleischalternative Carna Gallo. Die internationale Stiftung „Slow Food“, die sich für Biodiversität und Nach-haltigkeit in über 60 Ländern dieser Erde einsetzt, hat den Riebelmais als eines von 11 österreichischen Produkten ausgewählt, um auf der sog. „Arche des guten Geschmacks“ allen Widerständen zum Trotz nicht wieder in Vergessenheit zu geraten. Der „Vorarlberger Riebelmais“ ist in der österreichischen Sortenliste 2024 enthalten.

.) Roter Butterhäuptl Leitner

Im Jahr 2009 wurden im Rahmen eines EU-Projektes (Leafy vegetables germasplasm, stimulating use) 15 zu den alten Sorten zählende Salat-sorten ausgesucht. Dabei sollte deren Eignung für den Anbau und die Vermarktung bei direktvermarktenden Betrieben überprüft werden. Vier Bio-Gärtner-Betriebe bauten jeweils fünf Sorten an und verkauften diese in weiterer Folge auf den Bauernmärkten. Ganz vorne dabei war der Rote Butterhäuptl Leitner, eine rot durchgefärbte Sorte mit rot-getupften Herzblättern. Sie eignet sich nur für den Frühjahrs- oder Herbstanbau und hat den riesigen Vorteil, dass nicht alle Köpfe gleichzeitig reif werden. Ein grosser Pluspunkt für Selbstversorger. Dieser Salat wurde aus dem Sortiment genommen, da es zu nur einer kleinen Kopfbildung kommt. Dennoch kam der Rote Butterhäuptl Leitner bei den Kunden dermassen gut an, da er einen durch und durch harmonischen Geschmack mit einem sehr milden und leicht bitterem Aroma aufweist. Die Blätter sind leicht ölig und weich. Er ist gut zu lagern. In Österreich als Sorte vertreten, in Deutschland als Roter Butterhäuptl Maribor eben-falls zu bekommen.

.) Der Pastinak

Der Pastinak (oder auch die Pastinake) ist ein zweijähriger Doldenblütler – er wurde 2011/12 in Deutschland zum Gemüse des Jahres gewählt. Doch war er schon im alten Rom gern gesehen. Während der Pestzeit wurde der Saft des Pastinaks auch als Heilmittel verwendet. Die Ritter des Mittelalters schätzten ihn als Vorläufer der Kartoffel, da er reich an Stärke ist. Diese und auch die Karotten verdrängten ihn schliesslich, obwohl er lange Zeit als Grundnahrungsmittel galt. Nur in den USA, Irland, Grossbritannien („Mashed parsnips“), Frankreich, den Niederlanden und den skandinavischen Ländern hielt seine Beliebtheit durchwegs an. Hierzulande wurde der Pastinak durch die ökologische Landwirtschaft wiederentdeckt. Er kann gebacken, als Gemüse, Cremesuppe, püriert oder gerieben als Salat angerichtet werden. Zudem eignet er sich als Würzpflanze – er schmeckt leicht süsslich-würzig, möglicherweise auch herb. Aufgrund seines sehr niedrigen Nitratgehaltes findet er auch in der Babynahrung Anwendung. Andere Einsatzmöglichkeiten wären als Sirup zum Süssen oder als Wein bzw. Bier zum Trinken. Sein Vorteil gegenüber der Karotte ist, dass er mit höherer Feuchtigkeit auskommt und weitaus krankheitsresistenter ist. Die Wurzeln werden zumeist im Winter geerntet. Der Pastinak wirkt appetitanregend und harntreibend und ist reich an Vitamin C, Kalium, Calcium, Eisen und Ballaststoffen. Ich konnte trotz intensiver Suche die Pastinake weder im Sortensortiment Deutschlands noch in Österreich finden – schade!

.) Der Rheinische Krummstiel

Inzwischen hören wir jedes Frühjahr ein lautes Wehklagen der Obst-bauern: Frost! Aufgrund der relativ milden Winter und der bereits hohen Temperaturen im Frühling treiben die Apfelbäume vorzeitig aus! Gibt es dann – wie heuer – mehrere Frostnächte hintereinander, kann dadurch leicht nahezu die komplette Ernte zerstört werden. Mit der alten Sorte Rheinischer Krummstiel ist dies auszuschliessen. Er ist robust, leicht zu pflegen, schmackhaft und wegen seiner späten Blüte frostsicher. Nur an Lagen mit viel Morgentau kann es zu Mehltau kommen. Die Apfelsorte dürfte aus der Umgebung von Köln/Bonn stammen – erstmals Erwähnung fand er 1828 durch Adrian Diel. Den Gaumen überrascht er mit einem aromatisch, süsswein-säuerlichen, sehr saftigen Geschmack. Die Ernte liegt im Oktober, die Genussreife im Dezember, wobei er bis zum Mai lagerbar ist. Im Verkauf ist er nicht so gerne gesehen, da er alle mög-lichen Formen annehmen kann: Fass- oder eiförmig, plattgedrückt oder in Form einer Kugel, einseitig verdickt, … Das Fruchtfleisch ist zuerst noch grünlich-gelb – es wird mit zunehmender Reife fast weiss. Der Baum gibt sich mit nahezu jedem Boden zufrieden – nur leichte bzw. sandige Böden mag er nicht. Im Garten versteht er sich ausgezeichnet mit dem jedoch anfälligeren, dafür aber sehr gut schmeckenden „Cox Orange“ oder dem „Berner Rosenapfel“ – diese drei Sorten befruchten sich zudem gegenseitig.

Nur fünf Beispiele alter Sorten, die gerne wiederentdeckt werden und auch in der gehobenen Küche zusehends Anwendung finden. Sie sind einfach anzubauen, ausgezeichnet im Geschmack und reich an Nähr-stoffen. Trotzdem wurden viele aufgrund der Industrialisierung der Landwirtschaft durch ertragreichere Hybrid-Züchtungen ersetzt oder weil sie nicht den optischen Wünschen der Kunden entsprachen. Für Selbst-versorger ist der Anbau allerdings sehr empfehlenswert, da sie für eine bunte Abwechslung in dem ansonsten sehr eintönigen kulinarischen Ein-heitsbrei sorgen. Ausserdem entsprechen sie weitaus besser dem heimischen Klima, sind samenfest und benötigen keine chemischen Dünger bzw. Schädlingsbekämpfungsmittel. Und der Gesundheit tun sie ausserdem gutes, da sie meist reich an sekundären Pflanzenstoffen sind, die sie eigentlich vor Fressfeinden oder Mikroorganismen wie Pilze schützen sollen. Beim Menschen wirken sie oftmals entzündungs-hemmend und antioxidativ. Dies bedeutet, dass sie freie Radikale abfangen, die für viele Krankheiten (wie Krebs) verantwortlich sein können. Auch der Blutdruck, das Immunsystem, der Stoffwechsel und der Cholesterinspiegel freuen sich über derartige Bestandteile des Mittags-tisches.

Zuletzt noch ein Wort über die Zulassungsmodalitäten von Saatgut. Der Züchter muss im Registrierungsverfahren aufzeigen, dass sich diese Sorte von anderen unterscheidet, beständig und in sich einheitlich ist. Dies kann am Saatgut selbst nicht aufgezeigt werden. Also muss eine Probezüchtung angestellt werden. Hätte die Erstfassung der Kommis-sions-Saatgutverordnung auch das Europaparlament passiert, hätte sich der Züchter jedoch damit strafbar gemacht, da er nicht registriertes Saatgut für die Züchtung verwendete. Ein Teufelskreis! Alsdann hätte sich jeder Kleingärtner und Züchter kriminalisiert.

Es darf nicht soweit kommen, dass Privatgärtner für ein paar Samenkörnchen eine amtliche Zulassung vorzulegen haben.“

(Ilse Aigner (CSU), ehemalige Bundes -Verbraucherministerin)

Experten und auch Selbstversorger betonen deshalb, dass man die Menschen zwischen der Ägäis und dem Atlantik bzw. der Strasse von Gibraltar und der finnischen Stadt Kemijärvi nicht dazu zwingen darf, einheitliches Saatgut zu verwenden, das die Besonderheiten ihres Landes nicht widerspiegelt. Die Bedeutung der vielen Saatgut-Initiativen für die Biodiversität müsse erkannt und festgehalten, der Trend zur Uni-formierung und Abhängigmachung der Konsumenten gestoppt werden. Nicht zuletzt auch ein Grund dafür, mit Patenten auf vornehmlich gen-technisch veränderten Pflanzen und Tieren sehr vorsichtig umzugehen.

Lesetipps:

.) Handbuch des speziellen Gemüsebaus; G. Vogel et al.; Ulmer Verlag 1996

.) Feingemüsebau im Freiland; J. Reinhold et al; VEB Deutscher Landwirtschaftsverlag 1962

.) Müllers Gemüsebau; H. R. Wehrhahn; H. Killinger Verlagsgesellschaft ca. 1935

.) Das große Lexikon der Früchte und Gemüse. †Herkunft, Inhaltsstoffe, Zubereitung, Wirkung; Lothar Bendel; Anaconda Verlag 2008

.) Warenkunde Obst und Gemüse, Band 2: Gemüse; Günther Liebster; Hädecke 2002

.) Das Gourmet Handbuch; Udo Pini; Könemann 2000

Links:

No Comments »

WP Login