Der Mensch – die Krone der Schöpfung?
Samstag, Feber 14th, 2026Angesichts solcher Bilder muss wahrhaft daran gezweifelt werden. Und in diesem Falle handelt es sich nicht mal um die industrielle Landwirtschaft, sondern um mittelgrosse und kleine Betriebe!
Wir kennen wohl alle die Bilder aus der Werbung: Glückliche Hühner, Schweine und Rinder mit jeder Menge Freilauf! Sie sollen den Konsu-menten täuschen und zu weiterem Griff in die Fleisch- oder die Frische-theke bewegen. Ganz nach dem Motto: Den Tieren geht es ja eh gut, bis sie geschlachtet werden. Bis auf Betriebe aus der Bio-Landwirtschaft oder ernst zu nehmenden Tierwohl-Gütesiegeln – eine vorsätzliche Lüge! Über Hühner und Schweine habe ich an dieser Stelle bereits berichtet. In dem heutigen Blog stehen deshalb die Kühe und die Anbindehaltung im Mittelpunkt!
https://www.facebook.com/VGT.Austria/videos/939104540115800/
Diese Anbindehaltung ist seit Jahrzehnten in den heimischen Ställen ein bislang toleriertes Haltungssystem: In Deutschland leben etwa 10 % der Rinder in der Anbindehaltung (das waren etwa 2020 noch 1,14 Mio), in der Schweiz rund 50 % und in Österreich etwa 25 %! Diese Haltung ist etwa bei Pferden grundsätzlich verboten, bei Schweinen durch die EU-Richtlinie 1997, die eine solche nur als Ausnahme zulässt. Unterschieden wird dabei zwischen Kurz-, Mittellang- und Langstand. Doch – wie immer, wenn etwas toleriert wird, wird es bis über die Grenzen hinaus praktiziert. Allerdings geriet sie zuletzt immer mehr in den Mittelpunkt der Diskussionen – mehr als berechtigt. Müssen diese Tiere wirklich ihr ganzes Leben opfern – unter unvorstellbaren Bedingungen, damit Herr und Frau Maier oder Warliczeck ohne Bedenken zu ihrem Joghurt, dem Glas Milch, dem Rinderbraten oder dem Käse bei ihrer Brettljause greifen können! Nein, sie müssten es nicht, doch geht die Gewinnsucht so mancher anderer Wege und lässt dabei (aufgrund der guten Lobby) auch Grüne in der Regierung verstummen.
Was hat es nun mit dieser Anbindehaltung auf sich? Alleine in Deutsch-land stehen nach Angaben von Umwelt- und Tierschutzorganisationen wie Greenpeace, WWF oder auch Verbraucherorganisationen wie Food-watch mehr als eine Million Rinder und Kühe an der Grabnerkette oder im Gelenkhalsrahmen im Stall. Ohne Bewegung, ohne wirklichen Platz sich zumindest mal kratzen zu können. Vor ihnen das Eisengestänge, der Wasser- und der Futtertrog. Hinter ihnen der Ablauf für Fäkalien und Harn. Eine Bewegung ist für viele gar nicht möglich, da sie an die andere Kuh gleich neben ihnen stossen. Die meisten haben nicht mal Stroh auf dem Stallboden liegen. In früheren Zeiten war das für die meisten Landwirte nicht anders machbar, schliesslich gab es damals keine wirk-lich grossen Bauernhöfe. So konnte auch ein Freilaufraum nicht einge-richtet werden. Dafür durften die Vierbeiner nach dem Winter wieder auf die Weide oder auf die Alm. Wer sich schon mal ein solches Video angeschaut hat, bei dem die Kühe im Frühjahr erstmals wieder auf die Weide durften, kann sich vorstellen, wie sie in den Winterjahren gelitten haben, auf ihren rund 2 Quadratmetern im Stall!
Doch sind inzwischen viele Bauern zu der Überlegung gekommen, die Tiere ganzjährig im Stall zu behalten. Welche Perversion: Da wächst die direkt an den Hof angrenzende Wiese in sattem Grün, wird gemäht und den Kühen im Stall als Grünfutter vorgeworfen.
Man muss kein Veterinär oder Humanmediziner sein – gilt für Mensch und Tier – um sagen zu können, dass Bewegung die Fettverbrennung anregt und die Muskulatur stärkt. Eine Erklärung unter anderem dafür, dass wahre Fleischesser Wildfleisch gegenüber den dem Fleisch von „Nutztieren“ vorziehen: Der Fettanteil ist zugunsten des Fleischanteils wesentlich geringer. Doch geht es in der Landwirtschaft vornehmlich um die Milch. Deshalb müssen Kühe in regelmässigem Abstand auch trächtig werden, damit sie auch weiterhin Milch produzieren. Die Kälber hingegen werden ihnen meist noch vor der Abstillung abgenommen. Die männ-lichen landen nach tausenden Strassenkilometern in Spanien oder Italien in der Mast, wenn sie den Transport überleben.
Unzählige Tierschutzorganisationen, wie auch der Verein gegen Tier-fabriken (VGT) haben nach jahrelangem und scharfem Protest dazu beigetragen, dass Bauern inzwischen umdenken, da eine Sensibilisierung der Konsumenten erfolgte. Viele haben inzwischen Freilaufställe gebaut, in welchen die Kühe ihren Auslauf haben und eine nahezu natürliche Umgebung vorfinden. Viele Konsumenten wollen nämlich inzwischen wissen, woher ihr Fleisch kommt und unter welchen Umständen das Tier gelebt hat. Bei den Molkereiprodukten ist dies leider noch nicht der Fall. Zig Millionen greifen nach wie vor zu Milch, Joghurt, Butter und Käse, weil sie der Überzeugung sind, dass sie sich dadurch gesund ernähren. Was für ein Irrtum! Tiere in Stallhaltung werden mit Hormonen, aber auch Antibiotika gefüttert. Dadurch soll Krankheiten vorgebeugt werden. Tatsächlich landet all das im Fleisch und der Milch. Darunter sind auch Antibiotika, die in der Humanmedizin als letzte Möglichkeit eingesetzt werden, wenn andere nicht mehr wirken. Krankheitserreger entwickeln sich weiter: Besteht beim Wirt eine Immunität, so werden Stämme gebildet, die diese zu umgehen. Dadurch entstehen multi-resistente Viren und Bakterien – auch Krankenhauskeime!
Zurück zur Anbindehaltung:
Viele „normale“ Bauernhöfe können den Umbau eines Anbindestalles in Freilaufstallungen nicht finanzieren. Hierzu sei erwähnt: Es gibt Förderungen! 30 rot-weiss-rote Euro wurden dafür ab 2023 zur Verfügung gestellt.
Wie bereits kurz angeschnitten, reagiert die Politik nur sehr zögerlich. Anfang Juli des Jahres 2022 (!) wurde mit Gültigkeit am 28. Juli 2022 von der türkis-grünen Regierung Österreichs eine Novelle zum Tierschutzgesetzes als Meilenstein zum Tierwohl präsentiert und beschlossen.
„Denn für eine zukunftsfeste Landwirtschaft, die für Mensch, Tier und Umwelt arbeitet, müssen wir eine Brücke bauen.“
(Der damalige österreichische Tierschutzminister Johannes Rauch von den Grünen)
In Paragraph 16 Abs. 4 heisst es, dass Rindern an „mindestens 90 Tagen im Jahr geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang zu gewährleisten“ ist. Hört sich schon mal gut an, doch war die dauerhafte Anbindehaltung in Paragraph 16 Abs. 1 und 3 bereits zuvor schon verboten. Und DER Haken schlechthin: Das alles gilt erst ab dem 01. Januar 2030! Ein Gesetz, das erst acht Jahre nach Beschluss in Kraft tritt!!! Mein Verständnis reicht gerade mal soweit, dass Kleinbauern die Möglichkeit gegeben werden soll, sich durch einen Umbau nicht übergebührlich zu verschulden und den Betrieb möglicherweise gar dicht machen zu müssen. Wie allerdings mit solch langen Übergangsfristen bereits (auch in anderen Bereichen) zigfach bewiesen: Auch jene Bauern, die diesen Umbau locker finanziell verkraften könnten (die Grossbauern) werden bis Dezember 2029 abwarten und dann wieder auf die Strasse gehen – obgleich sie bereits zuvor den Grossteil der Agrarsubventionen abgegriffen haben. Viele davon besitzen alsdann mehr Kühe, als deren Weideland zulassen würde. Somit müssen sie Futter zukaufen oder weitere Felder pachten um den im Stall gehaltenen Tieren Gras oder Heu liefern zu können. Der Verein gegen Tierfabriken VGT hat bereits im Frühjahr und Sommer 2022 eine Umfrage an die Bezirkshauptmann-schaften gestellt. Das Ergebnis mit Stand 1. September 2022 ergab: Nicht weniger als 4.331 Betriebe in ganz Österreich praktizierten die dauer-hafte Anbindehaltung. Mit 2.778 Betrieben in Oberösterreich die meisten, und mit 4 Betrieben in Vorarlberg die wenigsten. Die Bundeshauptstadt Wien hat angeblich gar keine! Auf die Gefahr hin, mir jede Menge Feinde zu schaffen: Ich gehe mal davon aus, dass dort wesentlich mehr zwei- als vierbeinige Rindviecher leben! Fairerweise sollte erwähnt werden, dass viele Bezirkshauptmannschaften auf die Anfrage des VGT gar nicht geantwortet haben – damit ist mit diesen Zahlen nicht wirklich zu arbeiten, da die Dunkelziffer weitaus höher liegt.
Ein Kalb darf in Österreich bereits mit sechs Monaten angebunden werden. Die durchschnittliche Lebensdauer einer Milchkuh beläuft sich auf 5 Jahre. Wir schreiben inzwischen das Jahr 2026 – bis 2030 ist es noch nahezu eine ganze Kuhgeneration, also hunderttausende Kühe (über eine halbe Million Milchkühe, Zucht- und Masttiere, Ochsen, Stiere), die trotz eines bestehenden Gesetzes ihr Leben unter grauenvollen Umständen opfern müssen. Und zudem gilt auch: 90 Tage sind gerade mal drei Monate! Ist denn ein Auslauf im Frühjahr und Herbst nicht möglich? Auch wenn das Wachstum der Natur es nicht oder nicht mehr ermöglichen sollte (die Klimaveränderungen stehen da allerdings dagegen: Rasenmähen im Dezember ist gar nicht mal mehr so abwegig), so könnte ihnen doch auch in diesen Jahreszeiten zumindest der Auslauf gewährt werden! „Artgerechte Haltung“ – das spottet wohl allen vorliegenden Fakten! Ein kurzer Zahlenvergleich (in der Hoffnung, dass sich dies in den letzten Jahren verbessert hat: 2020 gab es im Alpenstaat nach Angaben der Agrarstrukturerhebung 21.801 Plätze für Rinder mit Freilandhaltung (ausschliesslich oder ganzjährig – entweder winterfeste Rinder wie die schottischen Highland-Rinder, oder sie können sich selbst entscheiden, ob sie raus wollen oder nicht). Ich würde mal sagen: Das kommt der artgerechten Haltung schon näher. Demgegenüber stehen aber 566.206 Rinder in Anbindehaltung!
Zum Thema Gütesiegel: Es gibt inzwischen derart viele, sodass Otto-Normalverbraucher diese gar nicht mehr überblicken kann. Bleiben wir in Österreich: Das wohl höchste dieser Gütesiegel ist das AMA-Gütesiegel. Die Agrar-Markt-Austria hat 2024 reagiert: Seit 01. Januar 2024 (zwei Jahre nach dem Beschluss im österreichischen Nationalrat) wurde dieses Gütesiegel in Milchvieh-Betrieben mit andauernder Anbindehaltung für Milch- und Milchprodukte zurückgezogen. Kurz danach folgte zum selben Zeitpunkt auch der Frischfleischbereich. Davon betroffen waren zirka 10 bis 15 % der rund 8.500 Betriebe, die das Verbot der dauerhaften Anbindung in Anspruch nahmen (bestehende Stallungen). Hier möchte ich nur zu bedenken geben, dass die Tierwohlstandards der deutschen Lebensmittelketten im Jahr 2024 höher waren als jene des AMA-Gütesiegels!
In einem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird ein Ende der Anbindehaltung empfohlen. Die EU hat die Anbindehaltung auf Bio-Bauernhöfen 2007 mit Umsetzung 2014 verboten. Die Ausnahme: Kleine Höfe – dort dürfen die Tiere im Winter angebunden bleiben, müssen jedoch zweimal die Woche Auslauf haben. In Deutschland forderte das Bundesland Hessen 2015 ein komplettes Verbot. Erst Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir wollte ein ähnliches Modell wie Österreich einführen – doch zerbrach die rot-grüne Bundesregierung kurz vor der Beschlussfassung. Der derzeitige Bundes-landwirtschaftsminister Alois Rainer von der CSU meint hierzu:
„Wir wollen auch die Anbindehaltung regeln. Wir wollen aber die Anbindehaltung regeln mit den Betroffenen!“
Abschliessend noch ein Wort zur Hygiene bzw. der Verletzungsgefahr bei den Kühen. Milchkühe benötigen mindestens 50 Stunden Auslauf pro Monat, da ansonsten Sprunggelenksschäden auftreten können. Beim Kurzstand kommt die Kuh zumeist mit dem Sprunggelenk azf der Kante zum Kotkanal zu liegen. Hierdurch entstehen sehr häufig Druckstellen oder Hautabschürfungen am Sprunggelenk. Beim Langstand hingegen fallen Kot und Harn oftmals auf den Stand. Die Kuh legt sich dann in die eigenen Fäkalien, was automatisch zu Entzündungen an den Eutern führt. Zudem sind – wie beim Menschen auch – Kühe in der dauernden Stallhaltung wesentlich anfälliger für Infektionskrankheiten.
Lesetipps:
.) Welchen Einfluß hat die Umstellung von Anbindehaltung auf Boxenlaufstallhaltung auf die verschiedenen Leistungsparameter bei Milchkühen?; Frank Groh, Gerhard Schwarting; 1996
.) Die Anbindehaltung von Kühen; P. Jakob, T. Oswald; FAT 1986
.) Milcherzeugung: Grundlagen – Prozesse – Qualitätssicherung; Hrsg: Rolf-Dieter Fahr; Deutscher Fachverlag 2003
Laufstallhaltung kontra Anbindehaltung: ethologische und ökonomische Aspekte der Milchviehhaltung; Marietta Lehner; Verband für Ökologisch-Tiergerechte Nutztierhaltung und Gesunde Ernährung Freiland 1996
Links:
- www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541&FassungVom=2023-02-06
- www.rinderzucht.at
- www.bauernverband.de/
- www.lko.at/
- www.bios-kontrolle.at/
- tirol.lko.at
- vgt.at/
